Der Bescheid vom Finanzamt liegt auf dem Küchentisch. Letztes Jahr wurde die Fassade gedämmt, die neuen Fenster sind drin, die Förderung vom Bund ist überwiesen. Und jetzt steht da plötzlich eine höhere Gutschrift als erwartet. Kein Fehler: Das ist die Öko-Sonderausgabenpauschale.

Kurz beantwortet: Wer für eine thermisch-energetische Sanierung oder einen Heizungstausch eine Bundesförderung bekommt, kann die Kosten in Österreich auch steuerlich geltend machen – als Pauschale: 800 Euro pro Jahr für Sanierung (Dämmung, Fenster, Türen), 400 Euro pro Jahr für den Tausch einer fossilen oder elektrischen Heizung, jeweils fünf Jahre lang. Sie müssen dafür nichts extra beantragen: Die Daten gehen mit Ihrer Zustimmung im Förderantrag an das Finanzamt, die Pauschale wird automatisch berücksichtigt.
In diesem Artikel: welche Maßnahmen zählen · Beträge und Dauer im Überblick · Voraussetzungen · Rechenbeispiel, was Sie wirklich sparen · Sonderfälle (Wohnungseigentum, Vermietung, Firma) · Checkliste · häufige Fragen.
Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Stand 11/2026, Quelle: Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at, Seite „Öko-Sonderausgabenpauschale“, Stand 01.01.2026).
Welche Sanierungen zählen?
Das BMF unterscheidet zwei Gruppen.
1. Thermisch-energetische Sanierung – also alles, was den Wärmeverlust des Gebäudes senkt:
- Dämmung von Außenwänden (Fassade)
- Dämmung der obersten Geschoßdecke oder des Daches
- Dämmung der Kellerdecke bzw. des untersten Bodens
- Tausch von Fenstern und Außentüren
2. Heizkesseltausch – Ersatz einer fossilen oder elektrischen Heizung (Öl, Gas, Kohle/Koks, Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein klimafreundliches System, zum Beispiel:
- Fernwärme
- Holzzentralheizung (z. B. Pellets)
- Wärmepumpe
Was nicht zählt: eine neue Küche, ein Badumbau, Malerarbeiten oder ein Gasthermen-Tausch gegen eine neue Gastherme. Hier gibt es keine Öko-Pauschale – und seit 2021 auch keine allgemeine Absetzbarkeit für Wohnraumsanierung als Sonderausgabe mehr.
Aber gilt das automatisch für jede geförderte Maßnahme? Nicht ganz – entscheidend ist, woher die Förderung kommt.
Beträge und Dauer im Überblick
| Thermisch-energetische Sanierung | Heizkesseltausch | |
|---|---|---|
| Pauschale pro Jahr | 800 € | 400 € |
| Dauer | 5 Jahre | 5 Jahre |
| Gesamt | 4.000 € | 2.000 € |
| Mindestkosten nach Abzug der Förderung | mehr als 4.000 € | mehr als 2.000 € |
| Beginn | Jahr, in dem die Förderung ausbezahlt wird | Jahr, in dem die Förderung ausbezahlt wird |
Quelle: BMF, Stand 01.01.2026.
Wichtig: Die Pauschale ist ein Betrag, der Ihr steuerpflichtiges Einkommen senkt – nicht ein Betrag, den Sie direkt zurückbekommen. Wie viel Steuer Sie tatsächlich sparen, hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab. Dazu gleich das Rechenbeispiel.
Die Voraussetzungen
- Bundesförderung: Für die Maßnahme muss eine Förderung des Bundes nach dem Umweltförderungsgesetz ausbezahlt worden sein. Abgewickelt werden diese Förderungen von der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) – etwa der Sanierungsbonus oder die Kesseltausch-Förderung. Eine reine Landesförderung allein reicht nicht.
- Zeitraum: Erstmals ab dem Veranlagungsjahr 2022, wenn der Förderantrag nach dem 31.03.2022 eingebracht und die Förderung nach dem 30.06.2022 ausbezahlt wurde.
- Kosten über der Schwelle: Ihre tatsächlichen Ausgaben minus öffentlicher Förderungen müssen über 4.000 € (Sanierung) bzw. 2.000 € (Heizungstausch) liegen.
- Privat genutzt: Nur privat genutzte Gebäude oder Gebäudeteile – vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser und Wohnungen.
- Natürliche Person: Nur der Förderungsempfänger selbst, und nur als Privatperson.
- Zustimmung im Förderantrag: Sie erklären im Antrag bei der KPC, dass die Pauschale berücksichtigt werden soll, und stimmen der Datenübermittlung an das Finanzamt zu.
Laut BMF ist eine gesonderte Beantragung in der Arbeitnehmerveranlagung oder Steuererklärung nicht vorgesehen. Sie sehen die Pauschale im Bescheid.
Rechenbeispiel: Was Sie wirklich sparen
Familie Gruber dämmt 2026 die Fassade ihres Einfamilienhauses und tauscht die Fenster. Kosten: 38.000 €. Die Bundesförderung (Sanierungsbonus) wird im Herbst 2026 ausbezahlt.
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Kosten minus Förderung | deutlich über 4.000 € → Schwelle erfüllt |
| Öko-Pauschale pro Jahr | 800 € |
| Zeitraum | 2026–2030 |
| Steuerersparnis bei 30 % Grenzsteuersatz | 800 € × 30 % = 240 € pro Jahr |
| Steuerersparnis bei 40 % Grenzsteuersatz | 800 € × 40 % = 320 € pro Jahr |
| Über 5 Jahre | 1.200 € bis 1.600 € |
Das ist kein Vermögen – aber es kommt zusätzlich zur Förderung, automatisch und ohne Formular. Die Grenzsteuersätze sind Beispielwerte; Ihr Satz hängt von Ihrem Einkommen ab.
Zweite Maßnahme innerhalb von 5 Jahren? Dann verlängert sich der Zeitraum auf zehn Jahre. Das BMF nennt dieses Beispiel: Heizkesseltausch 2022 → 400 € pro Jahr 2022–2026; thermische Sanierung 2023 → danach 800 € pro Jahr 2027–2031. Die Pauschalen werden also nacheinander, nicht gleichzeitig berücksichtigt.
Sonderfälle
Wohnungseigentum: Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer kann die Pauschale bekommen. Die Hausverwaltung meldet der KPC elektronisch, für wen sie berücksichtigt werden soll. Fragen Sie bei der Eigentümerversammlung aktiv nach – sonst geht es leicht unter.
Vermietete Wohnung oder Firmengebäude: Keine Öko-Pauschale. Hier laufen die Kosten über die Einkünfte aus Vermietung bzw. den Betrieb (z. B. als Herstellungs- oder Instandsetzungsaufwand) – das ist ein eigenes Thema für Ihre Steuerberatung.
Gemischt genutztes Haus: Zählt nur der privat genutzte Anteil. Beispiel des BMF: Ein Gebäude ist zu 75 % privat genutzt, die Nettokosten betragen 23.000 € – für die Schwelle zählen 17.250 €.
GmbH, Verein: Nicht begünstigt.
Mieterinnen und Mieter: Wenn Sie selbst eine Bundesförderung erhalten – etwa für den Heizungstausch in Ihrer Wohnung – und die Voraussetzungen erfüllen, kann die Pauschale auch für Sie gelten. Wer was tauschen darf, steht in Gastherme tauschen in der Wohnung.
Checkliste
- Ist die Förderung eine Bundesförderung über die KPC? (nicht nur Land/Gemeinde)
- Haben Sie im Förderantrag die Öko-Pauschale angekreuzt und der Datenübermittlung zugestimmt?
- Liegen die Kosten nach Abzug aller Förderungen über 4.000 € bzw. 2.000 €?
- Ist das Gebäude privat genutzt?
- Rechnungen und Förderzusage aufbewahren (mindestens 7 Jahre)
- Im nächsten Steuerbescheid prüfen, ob die Pauschale aufscheint – sonst beim Finanzamt nachfragen
Für die Förderung selbst brauchen Sie oft einen Energieausweis vor und nach der Sanierung – was Pflicht ist, steht in Energieausweis 2026. Planen Sie neue Fenster? Dann lohnt sich auch ein Blick auf die Fenstertausch-Förderung.
Häufige Fragen
Kann ich die Sanierung meines Hauses von der Steuer absetzen?
Ja, wenn es eine thermisch-energetische Sanierung oder ein Heizungstausch ist und Sie dafür eine Bundesförderung bekommen haben. Dann gibt es 800 € bzw. 400 € pro Jahr als Sonderausgabe, fünf Jahre lang. Andere Renovierungen sind privat nicht absetzbar.
Muss ich die Öko-Pauschale beim Finanzamt beantragen?
Nein. Sie stimmen im Förderantrag bei der KPC zu, die Daten werden an das Finanzamt übermittelt und die Pauschale wird automatisch in der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuer berücksichtigt.
Wie viel Geld bekomme ich wirklich zurück?
Die Pauschale senkt das steuerpflichtige Einkommen. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % sparen Sie bei der Sanierungspauschale rund 240 € pro Jahr, bei 40 % rund 320 € – über fünf Jahre also 1.200 bis 1.600 €.
Gilt die Pauschale auch für eine Wärmepumpe?
Ja, wenn die Wärmepumpe eine fossile oder elektrische Heizung ersetzt und dafür eine Bundesförderung ausbezahlt wurde. Dann gibt es 400 € pro Jahr für fünf Jahre.
Gibt es die Pauschale auch bei einer vermieteten Wohnung?
Nein. Vermietete oder betrieblich genutzte Gebäude sind ausgeschlossen. Die Kosten werden dort über die Vermietungseinkünfte bzw. den Betrieb berücksichtigt.
Was ist, wenn ich zwei Maßnahmen mache?
Beide können berücksichtigt werden, jede mit eigener Förderung. Fällt die zweite Maßnahme in den Fünf-Jahres-Zeitraum der ersten, verlängert sich der Zeitraum auf zehn Jahre – die Pauschalen laufen nacheinander.
Quellen
- Bundesministerium für Finanzen: „Öko-Sonderausgabenpauschale“, bmf.gv.at (Stand 01.01.2026)
- Kommunalkredit Public Consulting (KPC): Förderungen nach dem Umweltförderungsgesetz, umweltfoerderung.at
- Stand 11/2026. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

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