Kurz beantwortet: Gastherme in der Wohnung ersetzen – Förderung 2027
- Gefördert wird der Anschluss Ihrer Wohnung an eine bestehende klimafreundliche Zentralheizung (z. B. Fernwärme) – „nachträgliche Zentralisierung“.
- Bis 2.000 € pro Wohnung, max. 30 % der Kosten; mit OBS-Bescheid bis 3.000 € (förderungswürdig) bzw. 6.000 € (einkommensschwach).
- Einreichen dürfen Wohnungseigentümer und Mieter, die die Kosten tragen.
- Anträge ab 04.01.2027 – vor der ersten verbindlichen Bestellung; danach 9 Monate für Umsetzung und Abrechnung.
- Eine neue Einzelheizung nur für die eigene Wohnung (z. B. Wohnungs-Wärmepumpe) ist laut Infoblatt nicht förderfähig.
Stand: 01.11.2026 – geprüft anhand der offiziellen Informationsblätter.
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Jetzt Kostenangebot anfragen →In vielen Wiener Altbauwohnungen hängt noch eine Gastherme an der Wand. Wer sie loswerden will, fragt sich: Gibt es dafür Förderung – und wer muss den Antrag stellen, Mieter oder Eigentümer? Die Bundesförderung „Kesseltausch“ für Mehrparteienhäuser war 2026 ab Juli ausgeschöpft; die Neuauflage ab 02.11.2026 gilt nur für Ein-/Zweifamilienhäuser. Für Wohnungen ist der nächste Termin der 04.01.2027. Die Bedingungen stehen im Informationsblatt „Kesseltausch 2027 – Mehrgeschossiger Wohnbau/Reihenhausanlage“. Hier die wichtigsten Punkte verständlich erklärt.
Zwei Wege: ganze Anlage oder einzelne Wohnung
| Abschnitt A: Gesamtobjekt | Abschnitt B: Einzelwohnung | |
|---|---|---|
| Was wird gefördert? | Ersatz der fossilen Heizung durch eine klimafreundliche Zentralheizung für das ganze Gebäude (ab 3 Wohneinheiten) | Anschluss einer einzelnen Wohnung an ein bereits bestehendes klimafreundliches Zentralheizungssystem |
| Wer reicht ein? | Gebäudeeigentümer laut Grundbuch inkl. Wohnungseigentümergemeinschaft, bzw. bevollmächtigte Hausverwaltung | Wohnungseigentümer laut Grundbuch sowie Mieter, die die Kosten tragen |
| Förderhöhe | Pauschale je Anlagenleistung + 2.000 € pro angeschlossener Wohnung + 1.000 € pro vorbereitetem Anschluss | bis 2.000 € pro Wohnung |
| Deckel | 30 % der förderungsfähigen Netto-Kosten | 30 % der Kosten (bei Privatpersonen brutto) |
| Umsetzung + Endabrechnung | 3 Jahre nach Genehmigung | 9 Monate nach Genehmigung |
Abschnitt B: Die Förderung für Ihre Wohnung
Gefördert wird der Austausch einer einzelnen Gastherme oder fossiler Einzelöfen in einer bestehenden Wohnung durch den Anschluss an ein bestehendes, klimafreundliches Zentralheizungssystem – typischerweise, wenn im Haus bereits Fernwärme oder eine zentrale Wärmepumpenanlage vorhanden ist. Die Förderung gilt nur für ausschließlich privat genutzte Wohnungen; Ferienwohnungen, Gästezimmer oder betrieblich genutzte Einheiten sind ausgeschlossen.
Nach der Genehmigung muss mit der Annahmeerklärung des Förderungsvertrags eine Auftragsbestätigung übermittelt werden. Für die Endabrechnung braucht es das Endabrechnungsformular, die Bestätigung der ausführenden Firmen, alle Rechnungen und Zahlungsnachweise.
Soziale Zusatzförderung mit OBS-Bescheid
Neu ist eine soziale Zusatzförderung aus dem EU-Klima-Sozialfonds. Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) prüft nach dem Energiearmuts-Definitions-Gesetz, ob ein Haushalt förderungswürdig oder einkommensschwach ist. Mit gültigem OBS-Bescheid kann die Förderung bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen – begrenzt mit 3.000 € (förderungswürdig) bzw. 6.000 € (einkommensschwach) für die nachträgliche Zentralisierung einer Einzelwohnung. Dafür ist beim Antrag ein Angebot für den Heizungstausch beizulegen. Achtung: Diese Bestimmungen stehen laut Infoblatt unter Vorbehalt der Genehmigung des österreichischen Klima-Sozialplans durch die EU-Kommission.
Abschnitt A: Wenn das ganze Haus umstellt
Gibt es im Haus noch keine klimafreundliche Zentralheizung, führt der Weg über die Eigentümer: Die Eigentümergemeinschaft oder die Hausverwaltung beantragt den Heizungstausch für das Gesamtobjekt.
| Anlagenleistung | Fernwärme | Wärmepumpe | Holzheizung |
|---|---|---|---|
| bis 50 kW | 4.000 € | 5.000 € | 6.000 € |
| jedes weitere kW über 50 kW | +100 €/kW | +100 €/kW | +100 €/kW |
| jedes weitere kW über 100 kW | +100 €/kW | +100 €/kW | +120 €/kW |
| pro angeschlossener Wohneinheit | +2.000 € | +2.000 € | +2.000 € |
| pro vorbereitetem Wohnungsanschluss | +1.000 € | +1.000 € | +1.000 € |
| Bonus thermische Solaranlage | +400 €/m² | +400 €/m² | +400 €/m² |
| Bonus Tiefenbohrung/Brunnen (Sole/Wasser-WP) | – | +100 €/kW | – |
Auch hier gilt die Reihenfolge: zuerst klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Wärmepumpe oder Holzheizung werden nur gefördert, wenn Fernwärme technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist (Alternative mindestens 25 % günstiger).
Rechenbeispiel Einzelwohnung
🧮 Altbauwohnung: Gastherme raus, Anschluss an die Fernwärme im Haus
| Förderungsfähige Kosten (brutto, Beispielwert): Leitungen, Heizkörperanbindung, Wohnungsstation, Demontage Therme | 8.000 € |
| 30 % davon | 2.400 € |
| Pauschale Zentralisierung Einzelwohnung | 2.000 € |
| Förderung (der niedrigere Wert) | 2.000 € |
| Mit OBS-Bescheid „einkommensschwach“ (bis 100 %, max. 6.000 €) | 6.000 € |
Beispielwerte zur Veranschaulichung der Rechenlogik laut Infoblatt (Stand 01.11.2026). Welche Kosten förderfähig sind, regelt das Dokument „Förderungsfähige Kosten“ der Sanierungsoffensive.
Checkliste: Gastherme ersetzen mit Förderung 2027
- ☐Prüfen, ob im Haus bereits eine klimafreundliche Zentralheizung bzw. Fernwärme vorhanden ist (Hausverwaltung fragen)
- ☐Wenn nicht: Eigentümergemeinschaft/Hausverwaltung auf den Antrag für das Gesamtobjekt ansprechen
- ☐Als Mieter: Klären, wer die Kosten trägt – nur wer zahlt, kann einreichen
- ☐Kostenangebot für den Wohnungsanschluss einholen
- ☐Optional: OBS-Bescheid nach Energiearmuts-Definitions-Gesetz beantragen (muss bei Antragstellung gültig sein)
- ☐Antrag ab 04.01.2027 – vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung (Planung ist ausgenommen)
- ☐Förderungsvertrag annehmen und Auftragsbestätigung übermitteln
- ☐Umsetzung und Endabrechnung binnen 9 Monaten nach Genehmigung
Was nicht gefördert wird
- Einzelheizungen: Der Tausch einer fossilen Einzelheizung gegen eine klimafreundliche Anlage, die nicht das Gesamtgebäude versorgt, ist laut Infoblatt nicht förderfähig.
- Bereits bestellte Leistungen: Maßgeblich ist der früheste Zeitpunkt aus Bestellung, Lieferung, Baubeginn oder sonstiger unumkehrbarer Verpflichtung – davor muss der Antrag gestellt sein. Planungsleistungen sind ausgenommen.
- Betrieblich genutzte Einheiten, Ferienwohnungen und Gästezimmer (bei der Einzelwohnung).
Praxis-Tipps für Wien und Umgebung
Der Anschluss einer Wohnung bringt meist mehr Arbeit mit sich als nur das Gerät: Leitungen müssen durch Wände und Decken geführt, Heizkörper angepasst, alte Abgasleitungen stillgelegt und Oberflächen wiederhergestellt werden. Planen Sie diese Begleitarbeiten im Kostenangebot mit ein – nur was bei Antragstellung angegeben wird, fließt in die Berechnung ein. Und: Holen Sie die nötigen Zustimmungen (Hausverwaltung, Eigentümer, Vermieter) vor dem Antrag ein, damit die 9-Monats-Frist nicht an Formalitäten scheitert.
Besitzen Sie ein Einfamilien- oder Reihenhaus? Dann gilt schon jetzt die Neuauflage Kesseltausch 2026 mit Registrierung ab 02.11.2026.
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Jetzt Kostenangebot anfragen →Häufige Fragen
Gibt es Förderung, wenn ich meine Gastherme in der Wohnung ersetze?
Kann ich als Mieter einreichen?
Wird eine Wärmepumpe nur für meine Wohnung gefördert?
Kann ich mich jetzt schon registrieren?
Darf ich vor dem Antrag schon beauftragen?
Wie viel bekommt die Eigentümergemeinschaft für das ganze Haus?
Was ist ein OBS-Bescheid?
Wie hoch ist die soziale Zusatzförderung für eine Wohnung?
Wie lange habe ich Zeit für den Umbau?
Wird die Förderung brutto oder netto berechnet?
Quellen
Alle Beträge und Fristen geprüft am 01.11.2026. Förderbedingungen können sich ändern – maßgeblich sind immer die aktuellen offiziellen Unterlagen.
- Informationsblatt Kesseltausch 2027 Mehrgeschossiger Wohnbau/Reihenhausanlage (Version 10/2026, PDF)
- Sanierungsoffensive 2027 – Meldung vom 15.10.2026
- Sanierungsoffensive – Kesseltausch Einzelwohnung
- Sanierungsoffensive – Kesseltausch Gesamtobjekt
- Sanierungsoffensive – News: Förderungsaktion 2026 beendet (Budget ausgeschöpft)
- OBS – Informationen zum Energiearmuts-Definitions-Gesetz
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