Kesseltausch-Förderung 2026: Neuauflage ab 02.11.2026 – Beträge, Fristen, Ablauf

Kesseltausch-Förderung – Neuauflage ab 02.11.2026

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Kurz beantwortet: Kesseltausch-Förderung Neuauflage 2026

  • Registrierung ab 02.11.2026, solange Budget vorhanden ist – spätestens bis 31.12.2026.
  • Gefördert wird der Ersatz von Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner oder Elektrospeicherofen durch Fernwärme, Wärmepumpe oder Holzzentralheizung.
  • Pauschalen: 4.000 € Fernwärme, 5.000 € Wärmepumpe, 6.000 € Holzzentralheizung; Bonus Solaranlage +2.500 €, Tiefenbohrung/Brunnen +5.000 €.
  • Anerkannt werden Lieferungen und Leistungen ab 07.10.2026; nach der Registrierung bleiben 9 Monate für Umsetzung und Antrag.
  • Ohne Energieberatungsprotokoll des Bundeslandes keine Registrierung.

Stand: 01.11.2026 – geprüft anhand der offiziellen Informationsblätter.

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Nach dem Förderstopp im Sommer 2026 ist die Bundesförderung für den Heizungstausch im Einfamilienhaus zurück: Mit der Neuauflage der Aktion „Kesseltausch 2026“ können sich Privatpersonen ab 02.11.2026 wieder registrieren. Das Zeitfenster ist kurz – die Aktion endet spätestens am 31.12.2026 oder früher, wenn das Budget aufgebraucht ist. Wer jetzt plant, sollte die Spielregeln genau kennen. Hier finden Sie alle Beträge, Fristen und Schritte aus dem offiziellen Informationsblatt, verständlich aufbereitet, mit Rechenbeispiel und Checkliste.

Was ist die Neuauflage „Kesseltausch 2026“?

Die Sanierungsoffensive des Bundes fördert den Umstieg von fossilen Heizungen auf klimafreundliche Systeme. Abgewickelt wird sie von der Kommunalkredit Public Consulting (KPC). Mitte 2026 waren die Budgetmittel ausgeschöpft, seit 10.07.2026 waren keine neuen Registrierungen mehr möglich. Die Neuauflage gilt ausschließlich für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser von Privatpersonen. Für Wohnungen im Mehrparteienhaus startet die nächste Runde erst mit der Sanierungsoffensive 2027 (Anträge ab 04.01.2027).

Wichtig: Bei der Neuauflage gelten die Pauschalbeträge laut neuem Informationsblatt. Laut den offiziellen FAQ entfällt bei der Neuauflage die prozentuelle Begrenzung der Förderung (in der früheren Runde war die Förderung mit 30 % der förderungsfähigen Kosten gedeckelt).

Wer kann einreichen?

  • Ausschließlich Privatpersonen: (Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte sowie Mieter eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses.
  • Kein Hauptwohnsitz am Standort nötig – auch ein Zweitwohnsitz oder ein Haus, das Sie vermieten, kann gefördert werden.
  • Keine Einkommensprüfung und kein Mindestalter der alten Heizung.
  • Pro Standort nur ein Förderungsantrag. In einem Zweifamilienhaus mit neuer gemeinsamer Zentralheizung gibt es daher nur einen Antrag.

Welche Heizungen werden gefördert – und wie hoch?

Gefördert wird der Austausch eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, Elektrospeicherofen) durch eine klimafreundliche Zentralheizung mit wassergeführter Wärmeverteilung. Dabei gilt eine klare Reihenfolge: Zuerst Nah-/Fernwärme. Nur wenn der Anschluss technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, werden Wärmepumpe oder Holzzentralheizung gefördert. „Nicht zumutbar“ heißt laut Infoblatt: Die Alternative kostet mindestens 25 % weniger als der Fernwärmeanschluss.

Quelle: Informationsblatt Kesseltausch 2026 – Neuauflage ab 02.11.2026, Version 10/2026. Stand: 01.11.2026
Neues HeizsystemMaximale FörderungWichtige Bedingung
Klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme4.000 €Mind. 50 % erneuerbar bzw. 75 % aus KWK (klimafreundlich) oder 90 % (hocheffizient)
Wärmepumpe (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)5.000 €EHPA-Gütesiegel, Vorlauf max. 55 °C, Kältemittel-GWP max. 750; bei GWP 150–750 (Monoblock ≤ 50 kW, Split ≤ 12 kW) minus 20 %
Holzzentralheizung (Pellets, Hackgut, Stückholz)6.000 €Emissionsgrenzwerte UZ37 (2025), Wirkungsgrad mind. 85 %; nur UZ37 (2021) erfüllt: minus 20 %
Bonus thermische Solaranlage+2.500 €Gleichzeitig mit der Heizung, mind. 6 m² Bruttokollektorfläche, keine reine PV
Bonus Tiefenbohrung/Brunnen+5.000 €Nur bei Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe

Gefördert werden die Kosten für Material, Montage und Planung sowie Demontage und Entsorgung des alten Kessels und der Tankanlage. Die Anlage muss von einer Fachkraft installiert werden – Eigenregie ist ausgeschlossen. Gebrauchte Anlagen werden laut FAQ nicht gefördert.

Fristen: Diese Daten müssen Sie kennen

TerminWas gilt
07.10.2026Ab diesem Datum erbrachte Lieferungen und Leistungen sind förderfähig. Maßgeblich ist laut FAQ das Lieferdatum des Wärmeerzeugers an den Standort.
02.11.2026Start der Registrierung (online auf sanierungsoffensive.gv.at).
31.12.2026Letzter möglicher Tag für Registrierung – früher, wenn das Budget ausgeschöpft ist.
Registrierung + 9 MonateBis dahin muss die Heizung fertig installiert, abgerechnet und der Antrag (= Endabrechnung) gestellt sein.

Das bedeutet in der Praxis: Wer sich zum Beispiel am 10.11.2026 registriert, muss bis etwa Anfang August 2027 fertig sein. Das klingt nach viel Zeit, ist es aber nicht immer – Lieferzeiten für Wärmepumpen, Termine für Tiefenbohrungen und die Abstimmung mit dem Fernwärmebetreiber können Monate dauern. Laut FAQ ist eine Verlängerung nicht vorgesehen.

Ablauf in 4 Schritten

  1. Energieberatung beim Bundesland machen (vor Ort, telefonisch oder digital) und das Protokoll sichern. Es muss den Standort des Heizungstausches betreffen.
  2. Registrieren auf sanierungsoffensive.gv.at – mit ID Austria oder hochgeladener Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises. Danach ist das Förderbudget 9 Monate für Sie reserviert.
  3. Umsetzen: Auftrag vergeben, alte Anlage stilllegen und fachgerecht entsorgen, neue Heizung einbauen lassen. Alle Rechnungen müssen auf die antragstellende Person lauten und von ihr bezahlt sein.
  4. Antrag/Endabrechnung online stellen: Endabrechnungsformular und alle Rechnungen hochladen. Die KPC prüft, das Ministerium genehmigt, dann wird ausbezahlt.

Checkliste Kesseltausch-Förderung

  • ☐Energieberatungsprotokoll des Bundeslandes liegt vor
  • ☐Fernwärme-Verfügbarkeit geklärt (Anfrage beim Betreiber; laut FAQ gilt: keine Angebotslegung binnen 3 Monaten ab Anfrage → Alternative zulässig)
  • ☐Angebot mit förderfähigem Gerät (Liste förderfähiger Wärmepumpen bzw. Holzheizungen geprüft)
  • ☐Bei Wärmepumpe: Kältemittel (GWP) und maximale Vorlauftemperatur 55 °C im Angebot
  • ☐Registrierung ab 02.11.2026 erledigt, Bestätigung per E-Mail gespeichert
  • ☐Lieferung des Wärmeerzeugers erst ab 07.10.2026
  • ☐Alte Anlage stillgelegt, Tank entsorgt oder entleert, gereinigt und verplombt
  • ☐Alle Rechnungen auf Ihren Namen, Zahlungen nachweisbar
  • ☐Endabrechnungsformular unterschrieben, innerhalb von 9 Monaten hochgeladen

Rechenbeispiel

Ein Einfamilienhaus mit Ölkessel wird auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (GWP unter 150) umgestellt, gleichzeitig kommt eine thermische Solaranlage mit 8 m² aufs Dach. Fernwärme ist am Standort nicht verfügbar.

🧮 So rechnet sich die Bundesförderung

Pauschale Wärmepumpe5.000 €
Bonus thermische Solaranlage+ 2.500 €
Bundesförderung gesamt7.500 €
Variante: Monoblock-Wärmepumpe mit GWP 150–750 (5.000 € − 20 %)4.000 € + 2.500 € = 6.500 €

Beispielhafte Berechnung nach den Pauschalen des offiziellen Infoblatts (Stand 01.11.2026). Die tatsächlichen Investitionskosten hängen vom Gebäude ab; Landesförderungen können zusätzlich möglich sein, insgesamt dürfen alle Förderungen die Investitionskosten nicht übersteigen.

Neuauflage 2026 oder lieber auf 2027 warten?

Die Sanierungsoffensive wird 2027 fortgeführt, Anträge sind ab 04.01.2027 möglich. Laut Infoblatt 2027 bleiben die Pauschalen für Einfamilienhäuser gleich (4.000 / 5.000 / 6.000 € plus Boni). Es gibt aber einen entscheidenden Unterschied im Ablauf: 2027 muss der Antrag vor der Umsetzung gestellt werden – gefördert werden nur Lieferungen und Leistungen ab Antragstellung. Bei der Neuauflage 2026 werden dagegen Leistungen ab 07.10.2026 anerkannt, auch wenn Sie sich erst nachher registrieren.

Neu ab 2027 ist außerdem eine soziale Zusatzförderung für förderungswürdige und einkommensschwache Haushalte mit OBS-Bescheid (bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, mit technologiespezifischen Obergrenzen). Diese steht laut Infoblatt noch unter Vorbehalt der Genehmigung des Klima-Sozialplans durch die EU-Kommission.

Faustregel: Wer schon ein Angebot hat oder bereits seit 07.10.2026 liefern ließ, sollte sich so früh wie möglich ab 02.11.2026 registrieren. Wer erst plant, kann 2027 einreichen – darf dann aber vor dem Antrag nichts verbindlich bestellen.

Typische Fehler, die Förderung kosten

  • Zu spät registriert: Das Budget ist begrenzt. 2026 war der Topf schon im Juli leer.
  • Fernwärme ignoriert: Wo klimafreundliche Fernwärme zumutbar ist, gibt es für Wärmepumpe oder Pellets keine Förderung.
  • Falsches Gerät: Nicht gelistete Wärmepumpen, zu hohe Vorlauftemperatur oder Kältemittel über GWP 750 sind nicht förderfähig.
  • Alte Heizung bleibt in Betrieb: Alle fossilen Heizsysteme müssen stillgelegt werden – auch ein zusätzlicher Gaskamin, der als Heizsystem dient.
  • Rechnung auf falschen Namen: Rechnungen müssen auf die antragstellende Person lauten und von ihr bezahlt worden sein.
  • Bauvorschriften übersehen: Die bautechnischen Vorschriften des Bundeslandes sind einzuhalten – etwa beim Aufstellort der Außeneinheit.

Bundes- und Landesförderung lassen sich kombinieren. Informieren Sie sich bei der Förderstelle Ihres Bundeslandes; genehmigte Förderungen werden in der Transparenzdatenbank erfasst, unzulässige Mehrfachförderungen führen zur Rückforderung.

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Häufige Fragen

Ab wann kann ich mich für den Kesseltausch 2026 registrieren?
Die Registrierung für die Neuauflage ist ab 02.11.2026 online auf sanierungsoffensive.gv.at möglich – solange Budget vorhanden ist, längstens bis 31.12.2026.
Wie viel Förderung bekomme ich für eine Wärmepumpe?
Die Pauschale beträgt bis zu 5.000 €. Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen mit GWP-Wert zwischen 150 und 750 (Monoblock ≤ 50 kW, Split ≤ 12 kW) reduziert sie sich um 20 %. Dazu kommen eventuell +2.500 € Solarbonus oder +5.000 € für Tiefenbohrung/Brunnen bei Sole- oder Wasser-Wärmepumpen.
Wird auch der Anschluss an Fernwärme gefördert?
Ja, klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme wird mit bis zu 4.000 € gefördert. Fernwärme hat sogar Vorrang: Wärmepumpe oder Holzheizung werden nur gefördert, wenn ein Anschluss technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Ich habe die Heizung im Oktober 2026 eingebaut – bekomme ich noch Geld?
Wenn die Lieferungen und Leistungen ab 07.10.2026 erbracht wurden, sind sie bei der Neuauflage förderfähig. Maßgeblich ist laut FAQ das Lieferdatum des Wärmeerzeugers an den Standort. Sie müssen sich trotzdem ab 02.11.2026 registrieren.
Brauche ich eine Energieberatung?
Ja. Für die Registrierung ist ein Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes erforderlich. Die Beratung kann vor Ort, telefonisch oder digital stattfinden und muss den Standort des Heizungstausches betreffen.
Muss ich im Haus meinen Hauptwohnsitz haben?
Nein. Laut Informationsblatt ist kein Hauptwohnsitz am Standort erforderlich, und es gibt keine Einkommensprüfung.
Gibt es eine Obergrenze von 30 % der Kosten?
Bei der Neuauflage ab 02.11.2026 entfällt laut offiziellen FAQ die prozentuelle Begrenzung; es gelten die Pauschalbeträge. Für die Aktion 2027 gilt das eigene Informationsblatt 2027 – prüfen Sie dort die Bedingungen vor der Antragstellung.
Wie lange habe ich nach der Registrierung Zeit?
9 Monate. Bis dahin muss die Heizung installiert und abgerechnet sein und der Antrag mit Endabrechnung online gestellt werden.
Kann ich die Heizung selbst einbauen?
Nein. Die Anlage muss von einer Fachkraft fach- und normgerecht installiert werden. Anlagen in Eigenregie sind ausgeschlossen.
Was passiert mit dem alten Öltank?
Alle fossilen Heizsysteme müssen stillgelegt und fachgerecht entsorgt werden. Ist die Entsorgung des Tanks nicht möglich, muss er entleert, gereinigt und verplombt werden. Demontage- und Entsorgungskosten sind förderfähig.
Kann ich Bundes- und Landesförderung kombinieren?
Ja, die Kombination mit Landesförderungen ist möglich. Alle Förderungen zusammen dürfen aber die Investitionskosten nicht übersteigen.
Gilt die Neuauflage auch für meine Wohnung im Mehrparteienhaus?
Nein, die Neuauflage 2026 betrifft nur Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser. Für Wohnungen und Mehrparteienhäuser sind Anträge in der Sanierungsoffensive 2027 ab 04.01.2027 möglich.
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Quellen

Alle Beträge und Fristen geprüft am 01.11.2026. Förderbedingungen können sich ändern – maßgeblich sind immer die aktuellen offiziellen Unterlagen.

Zum Merken: die wichtigsten Punkte

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Kesseltausch-Förderung 2026: Neuauflage
Kesseltausch-Förderung 2026: Neuauflage – Registrierung ab 02.11.2026 · Solange Budget vorhanden · Spätestens bis 31.12.2026
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