Fenstertausch Förderung 2027: bis 5.000 € vom Bund – so klappt der Antrag

Fenstertausch-Förderung – Sanierungsbonus 2027

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Kurz beantwortet: Fenstertausch-Förderung 2027

  • Bundesförderung über den Sanierungsbonus 2027 (Einzelbauteilsanierung), Anträge ab 04.01.2027.
  • Bis 4.000 € für den Fenstertausch, +1.000 € für außenliegende Verschattung (z. B. Raffstore, Rollladen) – max. 30 % der Kosten.
  • Mindestens 75 % der bestehenden Fenster bzw. Fensterflächen tauschen, neues Fenster mit Uw ≤ 1,1 W/m²K.
  • Haus älter als 15 Jahre, Antrag vor Bestellung, Umsetzung und Abrechnung binnen 9 Monaten nach Genehmigung.
  • Denkmal-/Ensembleschutz oder Gründerzeithaus: Uw ≤ 1,4 W/m²K, max. 4.000 €.

Stand: 01.11.2026 – geprüft anhand der offiziellen Informationsblätter.

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Alte Fenster sind oft die größte Schwachstelle der Gebäudehülle: Es zieht, die Scheiben beschlagen, im Winter geht spürbar Wärme verloren. Wer 2027 Fenster tauschen will, kann dafür wieder Bundesförderung bekommen. Der Fenstertausch ist eine der vier geförderten Einzelbauteilsanierungen im Sanierungsbonus 2027. Die Förderhöhen sind laut Sanierungsoffensive bereits fixiert. Hier erfahren Sie, was ein Fenster technisch erfüllen muss, wie viel Geld es gibt, wie Sie richtig rechnen – und welcher Fehler den Zuschuss sofort kostet.

Wie viel Förderung gibt es für neue Fenster?

Quelle: Informationsblatt Sanierungsbonus 2027 EFH, Version 10/2026. Stand: 01.11.2026
FallMaximale FörderungTechnische Bedingung
Fenstertausch Ein-/Zweifamilienhaus, Reihenhaus4.000 €Tausch von mind. 75 % der Fenster/Fensterflächen, Uw max. 1,1 W/m²K
Bonus Außenverschattung+1.000 €Außenliegendes Verschattungssystem, gleichzeitig mit dem Fenstertausch
Denkmal-/Ensembleschutz, Gründerzeithaus4.000 €Fenster und Außentüren, Uw max. 1,4 W/m²K; bei Denkmalschutz Bestätigung des Bundesdenkmalamts
Obergrenze in allen Fällen30 % der förderungsfähigen KostenBasis: Kostenangaben bei Antragstellung

Laut Infoblatt wird unter bestimmten Voraussetzungen auch die Sanierung bestehender Fenster gefördert; die Details stehen in den „Häufig gestellten Fragen“ der Sanierungsoffensive. Förderungsfähig sind Material, Montage und Planung.

Was bedeutet Uw ≤ 1,1 W/m²K?

Der Uw-Wert („w“ für window) beschreibt den Wärmedurchgang des gesamten Fensters – also Glas, Rahmen und Randverbund zusammen. Je kleiner der Wert, desto weniger Wärme geht verloren. Achtung bei Angeboten: Häufig wird nur der Ug-Wert der Verglasung genannt, der deutlich besser aussieht. Für die Förderung zählt der Uw-Wert des Gesamtfensters. Lassen Sie sich diesen Wert im Kostenangebot ausdrücklich für die angebotenen Fenstergrößen bestätigen.

In der Praxis erreichen viele moderne Fenster mit Dreifachverglasung diesen Wert, bei Zweifachverglasung hängt es stark vom Rahmen ab. Für Gründerzeit- und Denkmalschutzgebäude ist mit Uw ≤ 1,4 W/m²K ein höherer Wert erlaubt, weil dort oft Kastenfenster-Optik und schlanke Profile gefordert sind.

Die 75-%-Regel richtig verstehen

Gefördert wird nur, wer mindestens 75 % der bestehenden Fenster oder Fensterflächen innerhalb des geltenden Leistungszeitraums tauscht. Wer nur zwei von zehn Fenstern tauscht, bekommt keinen Zuschuss. Zählen Sie deshalb vor dem Antrag alle Fenster und messen Sie die Flächen. Gerade bei großen Terrassentüren und kleinen Kellerfenstern kann die Flächen-Betrachtung anders ausfallen als die Stückzahl.

Ablauf: Antrag vor dem Auftrag

  1. Bestandsaufnahme: Anzahl und Fläche aller Fenster, Baujahr bzw. Datum der Baubewilligung (das Haus muss älter als 15 Jahre sein).
  2. Kostenangebot einholen – mit Uw-Wert je Fenster, Montage und eventuell Außenverschattung.
  3. Energieberatung des Bundeslandes in Anspruch nehmen – das Protokoll ist Teil der Antragsunterlagen.
  4. Online-Antrag ab 04.01.2027 auf sanierungsoffensive.gv.at stellen (ID Austria oder Ausweiskopie). Erst danach verbindlich bestellen.
  5. Förderungsvertrag innerhalb von 4 Wochen annehmen – zusammen mit einer vom Fensterbauer unterschriebenen Auftragsbestätigung.
  6. Einbau und Endabrechnung binnen 9 Monaten nach Genehmigung: Endabrechnungsformular, Rechnungen, Zahlungsnachweise, Bestätigung der ausführenden Firma.

Checkliste Fenstertausch mit Förderung

  • ☐Haus älter als 15 Jahre (Datum der Baubewilligung)
  • ☐Mindestens 75 % der Fenster bzw. Fensterflächen werden getauscht
  • ☐Angebot nennt den Uw-Wert des Gesamtfensters (≤ 1,1 bzw. ≤ 1,4 W/m²K im Altbau mit Schutz)
  • ☐Außenverschattung gleich mitplanen, wenn gewünscht (+1.000 €)
  • ☐Energieberatungsprotokoll des Bundeslandes
  • ☐Antrag ab 04.01.2027 – vor jeder Bestellung und Anzahlung
  • ☐Auftragsbestätigung mit Unterschrift des Fensterbauers für die Vertragsannahme
  • ☐Rechnungen auf Ihren Namen, Zahlungsnachweise aufheben
  • ☐Endabrechnung spätestens 9 Monate nach Genehmigung
  • ☐Bei Denkmalschutz: Formular „Denkmalschutz Sanierungsbonus“ mit Bestätigung des Bundesdenkmalamts

Rechenbeispiel Fenstertausch

🧮 Einfamilienhaus: 12 Fenster, davon 10 getauscht, mit Raffstores

Anteil getauschter Fenster10 von 12 = 83 % ✓
Förderungsfähige Kosten Fenster laut Antrag (Beispielwert)16.000 €
Pauschale Fenstertausch + Bonus Verschattung4.000 € + 1.000 € = 5.000 €
Deckel 30 % von 16.000 €4.800 €
Förderung (der niedrigere Wert)4.800 €

Beispielwerte zur Veranschaulichung der Rechenlogik laut Infoblatt (Stand 01.11.2026). Ob die Verschattungskosten in die förderungsfähigen Kosten einfließen, regelt das Dokument „Förderungsfähige Kosten“ – im Antrag vollständig angeben.

Das Beispiel zeigt: Bei kleineren Aufträgen begrenzt meist die 30-%-Regel, bei größeren die Pauschale. Wer realistisch und vollständig kalkuliert, holt das Maximum heraus – denn berechnet wird ausschließlich auf Basis der Kosten, die Sie beim Antrag angeben.

Fenster tauschen im Altbau und in der Wohnung

In Gründerzeithäusern und Gebäuden unter Denkmal- oder Ensembleschutz gelten erleichterte Werte (Uw ≤ 1,4 W/m²K). Bei Denkmalschutz muss die Maßnahme aus denkmalpflegerischer Sicht „vertretbar“ sein; die Bestätigung des Bundesdenkmalamts ist dem Antrag beizulegen. Unabhängig von der Förderung sind die bautechnischen Vorschriften des Bundeslandes einzuhalten – klären Sie vor der Bestellung, ob eine Bewilligung oder Bauanzeige nötig ist.

Wohnen Sie in einer Wohnung im Mehrparteienhaus, gilt das Informationsblatt für den mehrgeschossigen Wohnbau: Dort wird grundsätzlich die Sanierung der Wohnanlage über die Eigentümer gefördert. Stimmen Sie einen Fenstertausch im Wohnungseigentum immer vorab mit Hausverwaltung und Eigentümergemeinschaft ab.

Fenstertausch als Teil einer größeren Sanierung

Pro Kalenderjahr wird nur eine Einzelbauteilmaßnahme gefördert. Planen Sie neben den Fenstern auch Fassade oder Dach, kann eine Teilsanierung 40 % (bis 10.000 €) oder eine umfassende Sanierung (bis 15.000 bzw. 20.000 €) mehr bringen. Wird die geforderte Verbesserung nur über Fenster und Außentüren erreicht, müssen auch dort mindestens 75 % getauscht werden. Mehr dazu in unserem Ratgeber zum Sanierungsbonus 2027.

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Häufige Fragen

Wie viel Förderung gibt es 2027 für neue Fenster?
Bis zu 4.000 € über den Sanierungsbonus (Einzelbauteilsanierung), plus 1.000 € Bonus für außenliegende Verschattung beim gleichzeitigen Fenstertausch – maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten.
Ab wann kann ich den Antrag stellen?
Ab 04.01.2027 online auf sanierungsoffensive.gv.at, solange Budget vorhanden ist, längstens bis 31.12.2027.
Darf ich die Fenster schon im Dezember 2026 bestellen?
Nicht, wenn Sie die Förderung 2027 wollen. Gefördert werden nur Lieferungen und Leistungen ab Antragstellung – der Antrag muss vor der Bestellung kommen.
Welchen U-Wert müssen die neuen Fenster haben?
Uw maximal 1,1 W/m²K für das Gesamtfenster. Bei denkmal- oder ensemblegeschützten Gebäuden und Gründerzeithäusern maximal 1,4 W/m²K.
Muss ich alle Fenster tauschen?
Mindestens 75 % der bestehenden Fenster bzw. Fensterflächen müssen im Leistungszeitraum getauscht werden.
Wird auch ein Rollladen oder Raffstore gefördert?
Ja, als Bonus Außenverschattung mit bis zu 1.000 € – aber nur, wenn er im Zuge des Fenstertausches eingebaut wird.
Wie alt muss das Haus sein?
Älter als 15 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung, gerechnet ab dem Datum der Baubewilligung.
Wie lange habe ich für den Einbau Zeit?
Umsetzung und Endabrechnung müssen innerhalb von 9 Monaten nach Genehmigung der Förderung erfolgen.
Kann ich Fenster selbst einbauen und trotzdem Förderung bekommen?
Nein. Ohne Montagerechnung eines Professionisten gibt es keine Förderung.
Kann ich zusätzlich Landesförderung bekommen?
Die Kombination mit Landesförderungen ist möglich, insgesamt dürfen die Förderungen die Investitionskosten nicht übersteigen. Informieren Sie sich bei der Förderstelle Ihres Bundeslandes.
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Quellen

Alle Beträge und Fristen geprüft am 01.11.2026. Förderbedingungen können sich ändern – maßgeblich sind immer die aktuellen offiziellen Unterlagen.

Zum Merken: die wichtigsten Punkte

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Wie viele Fenster muss ich tauschen? – Mindestens 75 % der Fensterflächen · Haus älter als 15 Jahre · Details im Ratgeber
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