Kurz beantwortet: Sanierungsbonus 2027
- Anträge ab 04.01.2027, solange Budget da ist, längstens bis 31.12.2027.
- Antrag vor Baubeginn! Gefördert werden nur Lieferungen und Leistungen ab Antragstellung.
- Einzelbauteil (Fassade, oberste/unterste Geschoßdecke oder Fenster): bis 4.000 €, Außenverschattung +1.000 €.
- Teilsanierung 40 %: bis 10.000 € · umfassend „guter Standard“: 15.000 € · klimaaktiv: 20.000 €.
- Immer gedeckelt mit 30 % der förderungsfähigen Kosten; Gebäude muss älter als 15 Jahre sein.
Stand: 01.11.2026 – geprüft anhand der offiziellen Informationsblätter.
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Jetzt Kostenangebot anfragen →Der Sanierungsbonus des Bundes war Anfang 2026 so gefragt, dass die Förderung für Wärmedämmung bereits am 02.02.2026 eingestellt wurde. Am 15.10.2026 wurde die Fortsetzung angekündigt: Der Sanierungsbonus 2027 startet mit Anträgen ab 04.01.2027. Die Förderhöhen sind laut Sanierungsoffensive bereits fixiert. Gleichzeitig ändert sich das Verfahren grundlegend – wer das übersieht, verliert die Förderung. Dieser Ratgeber erklärt Beträge, Voraussetzungen und den richtigen Zeitplan für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser.
Was ist der Sanierungsbonus?
Der Sanierungsbonus ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss des Bundes für die thermische Sanierung bestehender Wohngebäude. Abgewickelt wird er von der KPC, 2027 ist das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus für die Genehmigung zuständig. Gefördert werden zwei Wege:
- Einzelbauteilsanierung – eine einzelne Maßnahme pro Kalenderjahr, etwa die Dämmung der obersten Geschoßdecke oder der Fenstertausch.
- Umfassende Sanierung oder Teilsanierung 40 % – mehrere Maßnahmen, deren Wirkung über den Energieausweis (Heizwärmebedarf, HWB) nachgewiesen wird.
Wird zusätzlich die Öl- oder Gasheizung getauscht, ist dafür ein separater Antrag im Rahmen des Kesseltausches nötig.
Die Förderbeträge 2027 im Überblick
| Maßnahme | Maximale Förderung | Kernbedingung |
|---|---|---|
| Außenwand dämmen | 4.000 € | Mind. 50 % der Außenwände, Dämmstärke mind. 14 cm bzw. U-Wert max. 0,21 W/m²K |
| Oberste Geschoßdecke / Dach dämmen | 4.000 € | Gesamte Fläche, mind. 24 cm bzw. U-Wert max. 0,15 W/m²K |
| Unterste Geschoßdecke dämmen | 4.000 € | Gesamte Fläche, mind. 10 cm bzw. U-Wert max. 0,30 W/m²K |
| Fenstertausch | 4.000 € | Mind. 75 % der Fenster(flächen), Uw max. 1,1 W/m²K |
| Bonus Außenverschattung | +1.000 € | Nur zusammen mit dem Fenstertausch |
| Teilsanierung 40 % | 10.000 € | HWB (Referenzklima) sinkt um mind. 40 % |
| Umfassende Sanierung „guter Standard“ | 15.000 € | HWB max. 56,44 kWh/m²a (A/V ≥ 0,8) bzw. 26,86 (A/V ≤ 0,2) |
| Umfassende Sanierung klimaaktiv | 20.000 € | HWB max. 44 kWh/m²a (A/V ≥ 0,8) bzw. 28 (A/V ≤ 0,2) |
| Denkmal-/Ensembleschutz, Gründerzeithaus (umfassend) | 20.000 € | HWB-Reduktion mind. 25 %, Bestätigung Bundesdenkmalamt bei Denkmalschutz |
Für Zwischenwerte des A/V-Verhältnisses (Oberfläche zu Volumen) gilt die Tabelle „HWB-Grenzwerte“ der Sanierungsoffensive. Die technischen Bedingungen für umfassende Sanierungen stehen laut Infoblatt noch unter Vorbehalt der Umstellung auf die OIB-Richtlinie 6 (2025); die Förderhöhen selbst ändern sich nicht mehr.
Die wichtigste Änderung: Erst Antrag, dann Auftrag
Beim Sanierungsbonus 2027 gilt: Die Antragstellung muss vor Umsetzung, vor Baubeginn, vor Lieferungen und Leistungen erfolgen. Gefördert werden ausschließlich Leistungen ab Antragstellung. Nach der Prüfung erhalten Sie einen Förderungsvertrag, den Sie innerhalb von 4 Wochen annehmen müssen. Bei Einzelbauteilen ist zusammen mit der Annahmeerklärung eine Auftragsbestätigung des ausführenden Unternehmens zu übermitteln.
| Schritt | Frist / Zeitpunkt |
|---|---|
| 1. Energieberatung (bei Einzelbauteil) bzw. Energieausweis-Berechnung (umfassend) | vor dem Antrag |
| 2. Online-Antrag mit Kostenangaben | ab 04.01.2027, bis Budgetende, spätestens 31.12.2027 |
| 3. Förderungsvertrag annehmen | innerhalb von 4 Wochen |
| 4a. Einzelbauteil umsetzen und abrechnen | innerhalb von 9 Monaten nach Genehmigung |
| 4b. Umfassende Sanierung / Teilsanierung 40 % umsetzen und abrechnen | innerhalb von 2 Jahren nach Genehmigung |
| 5. Endabrechnung mit Rechnungen und Zahlungsnachweisen | online, danach Auszahlung |
Voraussetzungen im Detail
- Antragsberechtigt sind Privatpersonen: (Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses. Ein Hauptwohnsitz ist nicht erforderlich.
- Das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sein (Datum der Baubewilligung).
- Überwiegend private Wohnnutzung (mehr als 50 % der beheizten Bruttogrundfläche).
- Pro Kalenderjahr und Wohnobjekt nur ein Antrag.
- Nicht gefördert: Neubau, Zubau, Hauserweiterung sowie Abbruch und Wiederaufbau von Gebäudeteilen.
- Es braucht Montagerechnungen von Professionisten; Selbstbau ohne Firmenrechnung wird nicht gefördert.
- Die Rechnungen müssen auf die antragstellende Person lauten und von ihr bezahlt sein.
Checkliste: Sanierungsbonus 2027 richtig vorbereiten
- ☐Baubewilligung älter als 15 Jahre? Datum heraussuchen
- ☐Ziel festlegen: ein Bauteil (bis 4.000 €) oder Paket über den Energieausweis (10.000–20.000 €)
- ☐Angebote einholen – mit Dämmstärken bzw. U-Werten, die die Förderkriterien erfüllen
- ☐Energieberatungsprotokoll des Bundeslandes (Einzelbauteil) bzw. Formular „Technische Details Energieausweis“ (umfassend)
- ☐ID Austria oder Ausweiskopie bereit
- ☐Antrag ab 04.01.2027 stellen – vor jeder verbindlichen Bestellung
- ☐Förderungsvertrag innerhalb von 4 Wochen annehmen (inkl. Auftragsbestätigung bei Einzelbauteil)
- ☐Umsetzung dokumentieren, Rechnungen und Zahlungsnachweise sammeln
- ☐Endabrechnung fristgerecht: 9 Monate (Einzelbauteil) bzw. 2 Jahre (umfassend)
Rechenbeispiele
🧮 Beispiel 1: Dämmung der obersten Geschoßdecke
| Förderungsfähige Kosten laut Antrag (Beispielwert) | 11.000 € |
| 30 % davon | 3.300 € |
| Pauschale Einzelbauteil | 4.000 € |
| Förderung = der niedrigere Wert | 3.300 € |
Weil 30 % der Kosten unter der Pauschale liegen, begrenzt die 30-%-Regel die Förderung.
🧮 Beispiel 2: Umfassende Sanierung klimaaktiv
| Förderungsfähige Kosten laut Antrag (Beispielwert) | 90.000 € |
| 30 % davon | 27.000 € |
| Pauschale umfassende Sanierung klimaaktiv | 20.000 € |
| Förderung = der niedrigere Wert | 20.000 € |
Beispielwerte zur Veranschaulichung der Rechenlogik laut Infoblatt (Stand 01.11.2026). Die Berechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der bei Antragstellung angegebenen Kosten – also realistisch und vollständig kalkulieren.
Einzelbauteil oder umfassend sanieren?
Die Einzelbauteilsanierung ist schnell beantragt und eignet sich, wenn ein Bauteil ohnehin fällig ist – etwa undichte Fenster oder eine ungedämmte Dachbodendecke. Sie ist aber auf eine Maßnahme pro Kalenderjahr beschränkt. Wer mehrere Bauteile angehen will, kommt mit der Teilsanierung 40 % oder einer umfassenden Sanierung oft deutlich besser weg: bis 10.000, 15.000 oder 20.000 €. Dafür braucht es einen Energieausweis vor und nach der Sanierung und eine befugte Person, die die Erfüllung der Kriterien bestätigt, wenn die Umsetzung vom Antrag abweicht.
Unser Tipp: Lassen Sie zuerst den Ist-Zustand im Energieausweis berechnen. Dann sehen Sie, welche Kombination aus Fassade, Dach, Kellerdecke und Fenstern die 40-%-Reduktion erreicht – und ob sich der Sprung auf „guter Standard“ oder klimaaktiv lohnt.
Förderungen kombinieren
Die Bundesförderung kann mit Landesförderungen kombiniert werden. Alle Förderungen zusammen dürfen die Investitionskosten nicht übersteigen; genehmigte Förderungen werden in der Transparenzdatenbank erfasst. Für den Heizungstausch gibt es einen eigenen Antrag (Kesseltausch). Für Mehrparteienhäuser und Reihenhausanlagen gilt ein eigenes Informationsblatt.
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Jetzt Kostenangebot anfragen →Häufige Fragen
Ab wann kann ich den Sanierungsbonus 2027 beantragen?
Darf ich schon vor dem Antrag mit der Sanierung beginnen?
Wie hoch ist die Förderung für einen einzelnen Bauteil?
Was bringt eine umfassende Sanierung?
Wie alt muss mein Haus sein?
Können Mieter den Sanierungsbonus beantragen?
Kann ich mehrere Einzelbauteile fördern lassen?
Wie lange habe ich für die Umsetzung Zeit?
Wird Eigenleistung gefördert?
Was gilt für Altbauten unter Denkmalschutz?
Wird die Heizung beim Sanierungsbonus mitgefördert?
Quellen
Alle Beträge und Fristen geprüft am 01.11.2026. Förderbedingungen können sich ändern – maßgeblich sind immer die aktuellen offiziellen Unterlagen.
- Sanierungsoffensive 2027 – Meldung vom 15.10.2026
- Informationsblatt Sanierungsbonus 2027 Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus (Version 10/2026, PDF)
- Informationsblatt Sanierungsbonus 2027 Mehrgeschossiger Wohnbau (PDF)
- Sanierungsoffensive – Sanierungsbonus Übersicht
- Sanierungsoffensive – News: Hoher Andrang auf Sanierungsbonus (Stopp 02.02.2026)
- klimaaktiv – Sanierung
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