Sanierungsbonus 2027: Förderung für Dämmung, Fenster und Komplettsanierung

Sanierungsbonus 2027 – Anträge ab 04.01.2027

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Kurz beantwortet: Sanierungsbonus 2027

  • Anträge ab 04.01.2027, solange Budget da ist, längstens bis 31.12.2027.
  • Antrag vor Baubeginn! Gefördert werden nur Lieferungen und Leistungen ab Antragstellung.
  • Einzelbauteil (Fassade, oberste/unterste Geschoßdecke oder Fenster): bis 4.000 €, Außenverschattung +1.000 €.
  • Teilsanierung 40 %: bis 10.000 € · umfassend „guter Standard“: 15.000 € · klimaaktiv: 20.000 €.
  • Immer gedeckelt mit 30 % der förderungsfähigen Kosten; Gebäude muss älter als 15 Jahre sein.

Stand: 01.11.2026 – geprüft anhand der offiziellen Informationsblätter.

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Der Sanierungsbonus des Bundes war Anfang 2026 so gefragt, dass die Förderung für Wärmedämmung bereits am 02.02.2026 eingestellt wurde. Am 15.10.2026 wurde die Fortsetzung angekündigt: Der Sanierungsbonus 2027 startet mit Anträgen ab 04.01.2027. Die Förderhöhen sind laut Sanierungsoffensive bereits fixiert. Gleichzeitig ändert sich das Verfahren grundlegend – wer das übersieht, verliert die Förderung. Dieser Ratgeber erklärt Beträge, Voraussetzungen und den richtigen Zeitplan für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser.

Was ist der Sanierungsbonus?

Der Sanierungsbonus ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss des Bundes für die thermische Sanierung bestehender Wohngebäude. Abgewickelt wird er von der KPC, 2027 ist das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus für die Genehmigung zuständig. Gefördert werden zwei Wege:

  • Einzelbauteilsanierung – eine einzelne Maßnahme pro Kalenderjahr, etwa die Dämmung der obersten Geschoßdecke oder der Fenstertausch.
  • Umfassende Sanierung oder Teilsanierung 40 % – mehrere Maßnahmen, deren Wirkung über den Energieausweis (Heizwärmebedarf, HWB) nachgewiesen wird.

Wird zusätzlich die Öl- oder Gasheizung getauscht, ist dafür ein separater Antrag im Rahmen des Kesseltausches nötig.

Die Förderbeträge 2027 im Überblick

Alle Beträge: maximal 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten. Quelle: Infoblatt Sanierungsbonus 2027 EFH, Version 10/2026. Stand: 01.11.2026
MaßnahmeMaximale FörderungKernbedingung
Außenwand dämmen4.000 €Mind. 50 % der Außenwände, Dämmstärke mind. 14 cm bzw. U-Wert max. 0,21 W/m²K
Oberste Geschoßdecke / Dach dämmen4.000 €Gesamte Fläche, mind. 24 cm bzw. U-Wert max. 0,15 W/m²K
Unterste Geschoßdecke dämmen4.000 €Gesamte Fläche, mind. 10 cm bzw. U-Wert max. 0,30 W/m²K
Fenstertausch4.000 €Mind. 75 % der Fenster(flächen), Uw max. 1,1 W/m²K
Bonus Außenverschattung+1.000 €Nur zusammen mit dem Fenstertausch
Teilsanierung 40 %10.000 €HWB (Referenzklima) sinkt um mind. 40 %
Umfassende Sanierung „guter Standard“15.000 €HWB max. 56,44 kWh/m²a (A/V ≥ 0,8) bzw. 26,86 (A/V ≤ 0,2)
Umfassende Sanierung klimaaktiv20.000 €HWB max. 44 kWh/m²a (A/V ≥ 0,8) bzw. 28 (A/V ≤ 0,2)
Denkmal-/Ensembleschutz, Gründerzeithaus (umfassend)20.000 €HWB-Reduktion mind. 25 %, Bestätigung Bundesdenkmalamt bei Denkmalschutz

Für Zwischenwerte des A/V-Verhältnisses (Oberfläche zu Volumen) gilt die Tabelle „HWB-Grenzwerte“ der Sanierungsoffensive. Die technischen Bedingungen für umfassende Sanierungen stehen laut Infoblatt noch unter Vorbehalt der Umstellung auf die OIB-Richtlinie 6 (2025); die Förderhöhen selbst ändern sich nicht mehr.

Die wichtigste Änderung: Erst Antrag, dann Auftrag

Beim Sanierungsbonus 2027 gilt: Die Antragstellung muss vor Umsetzung, vor Baubeginn, vor Lieferungen und Leistungen erfolgen. Gefördert werden ausschließlich Leistungen ab Antragstellung. Nach der Prüfung erhalten Sie einen Förderungsvertrag, den Sie innerhalb von 4 Wochen annehmen müssen. Bei Einzelbauteilen ist zusammen mit der Annahmeerklärung eine Auftragsbestätigung des ausführenden Unternehmens zu übermitteln.

SchrittFrist / Zeitpunkt
1. Energieberatung (bei Einzelbauteil) bzw. Energieausweis-Berechnung (umfassend)vor dem Antrag
2. Online-Antrag mit Kostenangabenab 04.01.2027, bis Budgetende, spätestens 31.12.2027
3. Förderungsvertrag annehmeninnerhalb von 4 Wochen
4a. Einzelbauteil umsetzen und abrechneninnerhalb von 9 Monaten nach Genehmigung
4b. Umfassende Sanierung / Teilsanierung 40 % umsetzen und abrechneninnerhalb von 2 Jahren nach Genehmigung
5. Endabrechnung mit Rechnungen und Zahlungsnachweisenonline, danach Auszahlung

Voraussetzungen im Detail

  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen: (Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses. Ein Hauptwohnsitz ist nicht erforderlich.
  • Das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sein (Datum der Baubewilligung).
  • Überwiegend private Wohnnutzung (mehr als 50 % der beheizten Bruttogrundfläche).
  • Pro Kalenderjahr und Wohnobjekt nur ein Antrag.
  • Nicht gefördert: Neubau, Zubau, Hauserweiterung sowie Abbruch und Wiederaufbau von Gebäudeteilen.
  • Es braucht Montagerechnungen von Professionisten; Selbstbau ohne Firmenrechnung wird nicht gefördert.
  • Die Rechnungen müssen auf die antragstellende Person lauten und von ihr bezahlt sein.

Checkliste: Sanierungsbonus 2027 richtig vorbereiten

  • ☐Baubewilligung älter als 15 Jahre? Datum heraussuchen
  • ☐Ziel festlegen: ein Bauteil (bis 4.000 €) oder Paket über den Energieausweis (10.000–20.000 €)
  • ☐Angebote einholen – mit Dämmstärken bzw. U-Werten, die die Förderkriterien erfüllen
  • ☐Energieberatungsprotokoll des Bundeslandes (Einzelbauteil) bzw. Formular „Technische Details Energieausweis“ (umfassend)
  • ☐ID Austria oder Ausweiskopie bereit
  • ☐Antrag ab 04.01.2027 stellen – vor jeder verbindlichen Bestellung
  • ☐Förderungsvertrag innerhalb von 4 Wochen annehmen (inkl. Auftragsbestätigung bei Einzelbauteil)
  • ☐Umsetzung dokumentieren, Rechnungen und Zahlungsnachweise sammeln
  • ☐Endabrechnung fristgerecht: 9 Monate (Einzelbauteil) bzw. 2 Jahre (umfassend)

Rechenbeispiele

🧮 Beispiel 1: Dämmung der obersten Geschoßdecke

Förderungsfähige Kosten laut Antrag (Beispielwert)11.000 €
30 % davon3.300 €
Pauschale Einzelbauteil4.000 €
Förderung = der niedrigere Wert3.300 €

Weil 30 % der Kosten unter der Pauschale liegen, begrenzt die 30-%-Regel die Förderung.

🧮 Beispiel 2: Umfassende Sanierung klimaaktiv

Förderungsfähige Kosten laut Antrag (Beispielwert)90.000 €
30 % davon27.000 €
Pauschale umfassende Sanierung klimaaktiv20.000 €
Förderung = der niedrigere Wert20.000 €

Beispielwerte zur Veranschaulichung der Rechenlogik laut Infoblatt (Stand 01.11.2026). Die Berechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der bei Antragstellung angegebenen Kosten – also realistisch und vollständig kalkulieren.

Einzelbauteil oder umfassend sanieren?

Die Einzelbauteilsanierung ist schnell beantragt und eignet sich, wenn ein Bauteil ohnehin fällig ist – etwa undichte Fenster oder eine ungedämmte Dachbodendecke. Sie ist aber auf eine Maßnahme pro Kalenderjahr beschränkt. Wer mehrere Bauteile angehen will, kommt mit der Teilsanierung 40 % oder einer umfassenden Sanierung oft deutlich besser weg: bis 10.000, 15.000 oder 20.000 €. Dafür braucht es einen Energieausweis vor und nach der Sanierung und eine befugte Person, die die Erfüllung der Kriterien bestätigt, wenn die Umsetzung vom Antrag abweicht.

Unser Tipp: Lassen Sie zuerst den Ist-Zustand im Energieausweis berechnen. Dann sehen Sie, welche Kombination aus Fassade, Dach, Kellerdecke und Fenstern die 40-%-Reduktion erreicht – und ob sich der Sprung auf „guter Standard“ oder klimaaktiv lohnt.

Förderungen kombinieren

Die Bundesförderung kann mit Landesförderungen kombiniert werden. Alle Förderungen zusammen dürfen die Investitionskosten nicht übersteigen; genehmigte Förderungen werden in der Transparenzdatenbank erfasst. Für den Heizungstausch gibt es einen eigenen Antrag (Kesseltausch). Für Mehrparteienhäuser und Reihenhausanlagen gilt ein eigenes Informationsblatt.

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Häufige Fragen

Ab wann kann ich den Sanierungsbonus 2027 beantragen?
Anträge sind ab 04.01.2027 online auf sanierungsoffensive.gv.at möglich – solange Budget vorhanden ist, längstens bis 31.12.2027.
Darf ich schon vor dem Antrag mit der Sanierung beginnen?
Nein. Der Antrag muss vor Umsetzung, Baubeginn, Lieferungen und Leistungen gestellt werden. Gefördert werden nur Leistungen ab Antragstellung.
Wie hoch ist die Förderung für einen einzelnen Bauteil?
Bis zu 4.000 € für Außenwand, oberste oder unterste Geschoßdecke oder Fenster, beim Fenstertausch plus 1.000 € Bonus für Außenverschattung – jeweils höchstens 30 % der förderungsfähigen Kosten.
Was bringt eine umfassende Sanierung?
Teilsanierung 40 % bis 10.000 €, umfassende Sanierung „guter Standard“ bis 15.000 €, klimaaktiv-Standard bis 20.000 € – ebenfalls mit maximal 30 % der Kosten begrenzt.
Wie alt muss mein Haus sein?
Das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sein. Maßgeblich ist das Datum der Baubewilligung.
Können Mieter den Sanierungsbonus beantragen?
Ja. Antragsberechtigt sind (Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte sowie Mieter eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses, wenn sie die Kosten tragen.
Kann ich mehrere Einzelbauteile fördern lassen?
Pro Kalenderjahr und Wohnobjekt ist nur ein Antrag und bei der Einzelbauteilsanierung nur eine Maßnahme förderbar. Für mehrere Maßnahmen ist die Teilsanierung 40 % oder eine umfassende Sanierung gedacht.
Wie lange habe ich für die Umsetzung Zeit?
Einzelbauteil: 9 Monate nach Genehmigung für Umsetzung und Endabrechnung. Umfassende Sanierung und Teilsanierung 40 %: 2 Jahre nach Genehmigung.
Wird Eigenleistung gefördert?
Nein. Maßnahmen ohne Montagerechnungen von Professionisten können nicht gefördert werden.
Was gilt für Altbauten unter Denkmalschutz?
Für denkmal- und ensemblegeschützte Gebäude sowie Gründerzeithäuser genügt bei umfassender Sanierung eine HWB-Reduktion um 25 % (max. 20.000 €). Beim Fenstertausch gilt dort Uw max. 1,4 W/m²K und max. 4.000 €. Bei Denkmalschutz braucht es eine Bestätigung des Bundesdenkmalamts.
Wird die Heizung beim Sanierungsbonus mitgefördert?
Nein, der Heizungstausch läuft über einen separaten Antrag im Rahmen des Kesseltausches.
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Quellen

Alle Beträge und Fristen geprüft am 01.11.2026. Förderbedingungen können sich ändern – maßgeblich sind immer die aktuellen offiziellen Unterlagen.

Zum Merken: die wichtigsten Punkte

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