Kategorie: Förderungen

  • Fenstertausch Förderung 2027: bis 5.000 € vom Bund – so klappt der Antrag

    Fenstertausch Förderung 2027: bis 5.000 € vom Bund – so klappt der Antrag

    Kurz beantwortet: Fenstertausch-Förderung 2027

    • Bundesförderung über den Sanierungsbonus 2027 (Einzelbauteilsanierung), Anträge ab 04.01.2027.
    • Bis 4.000 € für den Fenstertausch, +1.000 € für außenliegende Verschattung (z. B. Raffstore, Rollladen) – max. 30 % der Kosten.
    • Mindestens 75 % der bestehenden Fenster bzw. Fensterflächen tauschen, neues Fenster mit Uw ≤ 1,1 W/m²K.
    • Haus älter als 15 Jahre, Antrag vor Bestellung, Umsetzung und Abrechnung binnen 9 Monaten nach Genehmigung.
    • Denkmal-/Ensembleschutz oder Gründerzeithaus: Uw ≤ 1,4 W/m²K, max. 4.000 €.

    Stand: 01.11.2026 – geprüft anhand der offiziellen Informationsblätter.

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    Alte Fenster sind oft die größte Schwachstelle der Gebäudehülle: Es zieht, die Scheiben beschlagen, im Winter geht spürbar Wärme verloren. Wer 2027 Fenster tauschen will, kann dafür wieder Bundesförderung bekommen. Der Fenstertausch ist eine der vier geförderten Einzelbauteilsanierungen im Sanierungsbonus 2027. Die Förderhöhen sind laut Sanierungsoffensive bereits fixiert. Hier erfahren Sie, was ein Fenster technisch erfüllen muss, wie viel Geld es gibt, wie Sie richtig rechnen – und welcher Fehler den Zuschuss sofort kostet.

    Wie viel Förderung gibt es für neue Fenster?

    Quelle: Informationsblatt Sanierungsbonus 2027 EFH, Version 10/2026. Stand: 01.11.2026
    FallMaximale FörderungTechnische Bedingung
    Fenstertausch Ein-/Zweifamilienhaus, Reihenhaus4.000 €Tausch von mind. 75 % der Fenster/Fensterflächen, Uw max. 1,1 W/m²K
    Bonus Außenverschattung+1.000 €Außenliegendes Verschattungssystem, gleichzeitig mit dem Fenstertausch
    Denkmal-/Ensembleschutz, Gründerzeithaus4.000 €Fenster und Außentüren, Uw max. 1,4 W/m²K; bei Denkmalschutz Bestätigung des Bundesdenkmalamts
    Obergrenze in allen Fällen30 % der förderungsfähigen KostenBasis: Kostenangaben bei Antragstellung

    Laut Infoblatt wird unter bestimmten Voraussetzungen auch die Sanierung bestehender Fenster gefördert; die Details stehen in den „Häufig gestellten Fragen“ der Sanierungsoffensive. Förderungsfähig sind Material, Montage und Planung.

    Was bedeutet Uw ≤ 1,1 W/m²K?

    Der Uw-Wert („w“ für window) beschreibt den Wärmedurchgang des gesamten Fensters – also Glas, Rahmen und Randverbund zusammen. Je kleiner der Wert, desto weniger Wärme geht verloren. Achtung bei Angeboten: Häufig wird nur der Ug-Wert der Verglasung genannt, der deutlich besser aussieht. Für die Förderung zählt der Uw-Wert des Gesamtfensters. Lassen Sie sich diesen Wert im Kostenangebot ausdrücklich für die angebotenen Fenstergrößen bestätigen.

    In der Praxis erreichen viele moderne Fenster mit Dreifachverglasung diesen Wert, bei Zweifachverglasung hängt es stark vom Rahmen ab. Für Gründerzeit- und Denkmalschutzgebäude ist mit Uw ≤ 1,4 W/m²K ein höherer Wert erlaubt, weil dort oft Kastenfenster-Optik und schlanke Profile gefordert sind.

    Die 75-%-Regel richtig verstehen

    Gefördert wird nur, wer mindestens 75 % der bestehenden Fenster oder Fensterflächen innerhalb des geltenden Leistungszeitraums tauscht. Wer nur zwei von zehn Fenstern tauscht, bekommt keinen Zuschuss. Zählen Sie deshalb vor dem Antrag alle Fenster und messen Sie die Flächen. Gerade bei großen Terrassentüren und kleinen Kellerfenstern kann die Flächen-Betrachtung anders ausfallen als die Stückzahl.

    Ablauf: Antrag vor dem Auftrag

    1. Bestandsaufnahme: Anzahl und Fläche aller Fenster, Baujahr bzw. Datum der Baubewilligung (das Haus muss älter als 15 Jahre sein).
    2. Kostenangebot einholen – mit Uw-Wert je Fenster, Montage und eventuell Außenverschattung.
    3. Energieberatung des Bundeslandes in Anspruch nehmen – das Protokoll ist Teil der Antragsunterlagen.
    4. Online-Antrag ab 04.01.2027 auf sanierungsoffensive.gv.at stellen (ID Austria oder Ausweiskopie). Erst danach verbindlich bestellen.
    5. Förderungsvertrag innerhalb von 4 Wochen annehmen – zusammen mit einer vom Fensterbauer unterschriebenen Auftragsbestätigung.
    6. Einbau und Endabrechnung binnen 9 Monaten nach Genehmigung: Endabrechnungsformular, Rechnungen, Zahlungsnachweise, Bestätigung der ausführenden Firma.

    Checkliste Fenstertausch mit Förderung

    • ☐Haus älter als 15 Jahre (Datum der Baubewilligung)
    • ☐Mindestens 75 % der Fenster bzw. Fensterflächen werden getauscht
    • ☐Angebot nennt den Uw-Wert des Gesamtfensters (≤ 1,1 bzw. ≤ 1,4 W/m²K im Altbau mit Schutz)
    • ☐Außenverschattung gleich mitplanen, wenn gewünscht (+1.000 €)
    • ☐Energieberatungsprotokoll des Bundeslandes
    • ☐Antrag ab 04.01.2027 – vor jeder Bestellung und Anzahlung
    • ☐Auftragsbestätigung mit Unterschrift des Fensterbauers für die Vertragsannahme
    • ☐Rechnungen auf Ihren Namen, Zahlungsnachweise aufheben
    • ☐Endabrechnung spätestens 9 Monate nach Genehmigung
    • ☐Bei Denkmalschutz: Formular „Denkmalschutz Sanierungsbonus“ mit Bestätigung des Bundesdenkmalamts

    Rechenbeispiel Fenstertausch

    🧮 Einfamilienhaus: 12 Fenster, davon 10 getauscht, mit Raffstores

    Anteil getauschter Fenster10 von 12 = 83 % ✓
    Förderungsfähige Kosten Fenster laut Antrag (Beispielwert)16.000 €
    Pauschale Fenstertausch + Bonus Verschattung4.000 € + 1.000 € = 5.000 €
    Deckel 30 % von 16.000 €4.800 €
    Förderung (der niedrigere Wert)4.800 €

    Beispielwerte zur Veranschaulichung der Rechenlogik laut Infoblatt (Stand 01.11.2026). Ob die Verschattungskosten in die förderungsfähigen Kosten einfließen, regelt das Dokument „Förderungsfähige Kosten“ – im Antrag vollständig angeben.

    Das Beispiel zeigt: Bei kleineren Aufträgen begrenzt meist die 30-%-Regel, bei größeren die Pauschale. Wer realistisch und vollständig kalkuliert, holt das Maximum heraus – denn berechnet wird ausschließlich auf Basis der Kosten, die Sie beim Antrag angeben.

    Fenster tauschen im Altbau und in der Wohnung

    In Gründerzeithäusern und Gebäuden unter Denkmal- oder Ensembleschutz gelten erleichterte Werte (Uw ≤ 1,4 W/m²K). Bei Denkmalschutz muss die Maßnahme aus denkmalpflegerischer Sicht „vertretbar“ sein; die Bestätigung des Bundesdenkmalamts ist dem Antrag beizulegen. Unabhängig von der Förderung sind die bautechnischen Vorschriften des Bundeslandes einzuhalten – klären Sie vor der Bestellung, ob eine Bewilligung oder Bauanzeige nötig ist.

    Wohnen Sie in einer Wohnung im Mehrparteienhaus, gilt das Informationsblatt für den mehrgeschossigen Wohnbau: Dort wird grundsätzlich die Sanierung der Wohnanlage über die Eigentümer gefördert. Stimmen Sie einen Fenstertausch im Wohnungseigentum immer vorab mit Hausverwaltung und Eigentümergemeinschaft ab.

    Fenstertausch als Teil einer größeren Sanierung

    Pro Kalenderjahr wird nur eine Einzelbauteilmaßnahme gefördert. Planen Sie neben den Fenstern auch Fassade oder Dach, kann eine Teilsanierung 40 % (bis 10.000 €) oder eine umfassende Sanierung (bis 15.000 bzw. 20.000 €) mehr bringen. Wird die geforderte Verbesserung nur über Fenster und Außentüren erreicht, müssen auch dort mindestens 75 % getauscht werden. Mehr dazu in unserem Ratgeber zum Sanierungsbonus 2027.

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    Häufige Fragen

    Wie viel Förderung gibt es 2027 für neue Fenster?
    Bis zu 4.000 € über den Sanierungsbonus (Einzelbauteilsanierung), plus 1.000 € Bonus für außenliegende Verschattung beim gleichzeitigen Fenstertausch – maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten.
    Ab wann kann ich den Antrag stellen?
    Ab 04.01.2027 online auf sanierungsoffensive.gv.at, solange Budget vorhanden ist, längstens bis 31.12.2027.
    Darf ich die Fenster schon im Dezember 2026 bestellen?
    Nicht, wenn Sie die Förderung 2027 wollen. Gefördert werden nur Lieferungen und Leistungen ab Antragstellung – der Antrag muss vor der Bestellung kommen.
    Welchen U-Wert müssen die neuen Fenster haben?
    Uw maximal 1,1 W/m²K für das Gesamtfenster. Bei denkmal- oder ensemblegeschützten Gebäuden und Gründerzeithäusern maximal 1,4 W/m²K.
    Muss ich alle Fenster tauschen?
    Mindestens 75 % der bestehenden Fenster bzw. Fensterflächen müssen im Leistungszeitraum getauscht werden.
    Wird auch ein Rollladen oder Raffstore gefördert?
    Ja, als Bonus Außenverschattung mit bis zu 1.000 € – aber nur, wenn er im Zuge des Fenstertausches eingebaut wird.
    Wie alt muss das Haus sein?
    Älter als 15 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung, gerechnet ab dem Datum der Baubewilligung.
    Wie lange habe ich für den Einbau Zeit?
    Umsetzung und Endabrechnung müssen innerhalb von 9 Monaten nach Genehmigung der Förderung erfolgen.
    Kann ich Fenster selbst einbauen und trotzdem Förderung bekommen?
    Nein. Ohne Montagerechnung eines Professionisten gibt es keine Förderung.
    Kann ich zusätzlich Landesförderung bekommen?
    Die Kombination mit Landesförderungen ist möglich, insgesamt dürfen die Förderungen die Investitionskosten nicht übersteigen. Informieren Sie sich bei der Förderstelle Ihres Bundeslandes.
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    Quellen

    Alle Beträge und Fristen geprüft am 01.11.2026. Förderbedingungen können sich ändern – maßgeblich sind immer die aktuellen offiziellen Unterlagen.

    Zum Merken: die wichtigsten Punkte

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    Was bedeutet Uw ≤ 1,1 W/m²K? – Wärmedämmwert des ganzen Fensters · Je kleiner, desto besser · Steht im Angebot des Herstellers
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  • Sanierungsbonus 2027: Förderung für Dämmung, Fenster und Komplettsanierung

    Sanierungsbonus 2027: Förderung für Dämmung, Fenster und Komplettsanierung

    Kurz beantwortet: Sanierungsbonus 2027

    • Anträge ab 04.01.2027, solange Budget da ist, längstens bis 31.12.2027.
    • Antrag vor Baubeginn! Gefördert werden nur Lieferungen und Leistungen ab Antragstellung.
    • Einzelbauteil (Fassade, oberste/unterste Geschoßdecke oder Fenster): bis 4.000 €, Außenverschattung +1.000 €.
    • Teilsanierung 40 %: bis 10.000 € · umfassend „guter Standard“: 15.000 € · klimaaktiv: 20.000 €.
    • Immer gedeckelt mit 30 % der förderungsfähigen Kosten; Gebäude muss älter als 15 Jahre sein.

    Stand: 01.11.2026 – geprüft anhand der offiziellen Informationsblätter.

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    Fassade dämmen, Dach sanieren, Fenster tauschen? Skyline Bau erstellt Ihnen ein Kostenangebot – rechtzeitig, damit Sie den Förderantrag vor Baubeginn stellen können.

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    Der Sanierungsbonus des Bundes war Anfang 2026 so gefragt, dass die Förderung für Wärmedämmung bereits am 02.02.2026 eingestellt wurde. Am 15.10.2026 wurde die Fortsetzung angekündigt: Der Sanierungsbonus 2027 startet mit Anträgen ab 04.01.2027. Die Förderhöhen sind laut Sanierungsoffensive bereits fixiert. Gleichzeitig ändert sich das Verfahren grundlegend – wer das übersieht, verliert die Förderung. Dieser Ratgeber erklärt Beträge, Voraussetzungen und den richtigen Zeitplan für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser.

    Was ist der Sanierungsbonus?

    Der Sanierungsbonus ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss des Bundes für die thermische Sanierung bestehender Wohngebäude. Abgewickelt wird er von der KPC, 2027 ist das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus für die Genehmigung zuständig. Gefördert werden zwei Wege:

    • Einzelbauteilsanierung – eine einzelne Maßnahme pro Kalenderjahr, etwa die Dämmung der obersten Geschoßdecke oder der Fenstertausch.
    • Umfassende Sanierung oder Teilsanierung 40 % – mehrere Maßnahmen, deren Wirkung über den Energieausweis (Heizwärmebedarf, HWB) nachgewiesen wird.

    Wird zusätzlich die Öl- oder Gasheizung getauscht, ist dafür ein separater Antrag im Rahmen des Kesseltausches nötig.

    Die Förderbeträge 2027 im Überblick

    Alle Beträge: maximal 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten. Quelle: Infoblatt Sanierungsbonus 2027 EFH, Version 10/2026. Stand: 01.11.2026
    MaßnahmeMaximale FörderungKernbedingung
    Außenwand dämmen4.000 €Mind. 50 % der Außenwände, Dämmstärke mind. 14 cm bzw. U-Wert max. 0,21 W/m²K
    Oberste Geschoßdecke / Dach dämmen4.000 €Gesamte Fläche, mind. 24 cm bzw. U-Wert max. 0,15 W/m²K
    Unterste Geschoßdecke dämmen4.000 €Gesamte Fläche, mind. 10 cm bzw. U-Wert max. 0,30 W/m²K
    Fenstertausch4.000 €Mind. 75 % der Fenster(flächen), Uw max. 1,1 W/m²K
    Bonus Außenverschattung+1.000 €Nur zusammen mit dem Fenstertausch
    Teilsanierung 40 %10.000 €HWB (Referenzklima) sinkt um mind. 40 %
    Umfassende Sanierung „guter Standard“15.000 €HWB max. 56,44 kWh/m²a (A/V ≥ 0,8) bzw. 26,86 (A/V ≤ 0,2)
    Umfassende Sanierung klimaaktiv20.000 €HWB max. 44 kWh/m²a (A/V ≥ 0,8) bzw. 28 (A/V ≤ 0,2)
    Denkmal-/Ensembleschutz, Gründerzeithaus (umfassend)20.000 €HWB-Reduktion mind. 25 %, Bestätigung Bundesdenkmalamt bei Denkmalschutz

    Für Zwischenwerte des A/V-Verhältnisses (Oberfläche zu Volumen) gilt die Tabelle „HWB-Grenzwerte“ der Sanierungsoffensive. Die technischen Bedingungen für umfassende Sanierungen stehen laut Infoblatt noch unter Vorbehalt der Umstellung auf die OIB-Richtlinie 6 (2025); die Förderhöhen selbst ändern sich nicht mehr.

    Die wichtigste Änderung: Erst Antrag, dann Auftrag

    Beim Sanierungsbonus 2027 gilt: Die Antragstellung muss vor Umsetzung, vor Baubeginn, vor Lieferungen und Leistungen erfolgen. Gefördert werden ausschließlich Leistungen ab Antragstellung. Nach der Prüfung erhalten Sie einen Förderungsvertrag, den Sie innerhalb von 4 Wochen annehmen müssen. Bei Einzelbauteilen ist zusammen mit der Annahmeerklärung eine Auftragsbestätigung des ausführenden Unternehmens zu übermitteln.

    SchrittFrist / Zeitpunkt
    1. Energieberatung (bei Einzelbauteil) bzw. Energieausweis-Berechnung (umfassend)vor dem Antrag
    2. Online-Antrag mit Kostenangabenab 04.01.2027, bis Budgetende, spätestens 31.12.2027
    3. Förderungsvertrag annehmeninnerhalb von 4 Wochen
    4a. Einzelbauteil umsetzen und abrechneninnerhalb von 9 Monaten nach Genehmigung
    4b. Umfassende Sanierung / Teilsanierung 40 % umsetzen und abrechneninnerhalb von 2 Jahren nach Genehmigung
    5. Endabrechnung mit Rechnungen und Zahlungsnachweisenonline, danach Auszahlung

    Voraussetzungen im Detail

    • Antragsberechtigt sind Privatpersonen: (Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses. Ein Hauptwohnsitz ist nicht erforderlich.
    • Das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sein (Datum der Baubewilligung).
    • Überwiegend private Wohnnutzung (mehr als 50 % der beheizten Bruttogrundfläche).
    • Pro Kalenderjahr und Wohnobjekt nur ein Antrag.
    • Nicht gefördert: Neubau, Zubau, Hauserweiterung sowie Abbruch und Wiederaufbau von Gebäudeteilen.
    • Es braucht Montagerechnungen von Professionisten; Selbstbau ohne Firmenrechnung wird nicht gefördert.
    • Die Rechnungen müssen auf die antragstellende Person lauten und von ihr bezahlt sein.

    Checkliste: Sanierungsbonus 2027 richtig vorbereiten

    • ☐Baubewilligung älter als 15 Jahre? Datum heraussuchen
    • ☐Ziel festlegen: ein Bauteil (bis 4.000 €) oder Paket über den Energieausweis (10.000–20.000 €)
    • ☐Angebote einholen – mit Dämmstärken bzw. U-Werten, die die Förderkriterien erfüllen
    • ☐Energieberatungsprotokoll des Bundeslandes (Einzelbauteil) bzw. Formular „Technische Details Energieausweis“ (umfassend)
    • ☐ID Austria oder Ausweiskopie bereit
    • ☐Antrag ab 04.01.2027 stellen – vor jeder verbindlichen Bestellung
    • ☐Förderungsvertrag innerhalb von 4 Wochen annehmen (inkl. Auftragsbestätigung bei Einzelbauteil)
    • ☐Umsetzung dokumentieren, Rechnungen und Zahlungsnachweise sammeln
    • ☐Endabrechnung fristgerecht: 9 Monate (Einzelbauteil) bzw. 2 Jahre (umfassend)

    Rechenbeispiele

    🧮 Beispiel 1: Dämmung der obersten Geschoßdecke

    Förderungsfähige Kosten laut Antrag (Beispielwert)11.000 €
    30 % davon3.300 €
    Pauschale Einzelbauteil4.000 €
    Förderung = der niedrigere Wert3.300 €

    Weil 30 % der Kosten unter der Pauschale liegen, begrenzt die 30-%-Regel die Förderung.

    🧮 Beispiel 2: Umfassende Sanierung klimaaktiv

    Förderungsfähige Kosten laut Antrag (Beispielwert)90.000 €
    30 % davon27.000 €
    Pauschale umfassende Sanierung klimaaktiv20.000 €
    Förderung = der niedrigere Wert20.000 €

    Beispielwerte zur Veranschaulichung der Rechenlogik laut Infoblatt (Stand 01.11.2026). Die Berechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der bei Antragstellung angegebenen Kosten – also realistisch und vollständig kalkulieren.

    Einzelbauteil oder umfassend sanieren?

    Die Einzelbauteilsanierung ist schnell beantragt und eignet sich, wenn ein Bauteil ohnehin fällig ist – etwa undichte Fenster oder eine ungedämmte Dachbodendecke. Sie ist aber auf eine Maßnahme pro Kalenderjahr beschränkt. Wer mehrere Bauteile angehen will, kommt mit der Teilsanierung 40 % oder einer umfassenden Sanierung oft deutlich besser weg: bis 10.000, 15.000 oder 20.000 €. Dafür braucht es einen Energieausweis vor und nach der Sanierung und eine befugte Person, die die Erfüllung der Kriterien bestätigt, wenn die Umsetzung vom Antrag abweicht.

    Unser Tipp: Lassen Sie zuerst den Ist-Zustand im Energieausweis berechnen. Dann sehen Sie, welche Kombination aus Fassade, Dach, Kellerdecke und Fenstern die 40-%-Reduktion erreicht – und ob sich der Sprung auf „guter Standard“ oder klimaaktiv lohnt.

    Förderungen kombinieren

    Die Bundesförderung kann mit Landesförderungen kombiniert werden. Alle Förderungen zusammen dürfen die Investitionskosten nicht übersteigen; genehmigte Förderungen werden in der Transparenzdatenbank erfasst. Für den Heizungstausch gibt es einen eigenen Antrag (Kesseltausch). Für Mehrparteienhäuser und Reihenhausanlagen gilt ein eigenes Informationsblatt.

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    Häufige Fragen

    Ab wann kann ich den Sanierungsbonus 2027 beantragen?
    Anträge sind ab 04.01.2027 online auf sanierungsoffensive.gv.at möglich – solange Budget vorhanden ist, längstens bis 31.12.2027.
    Darf ich schon vor dem Antrag mit der Sanierung beginnen?
    Nein. Der Antrag muss vor Umsetzung, Baubeginn, Lieferungen und Leistungen gestellt werden. Gefördert werden nur Leistungen ab Antragstellung.
    Wie hoch ist die Förderung für einen einzelnen Bauteil?
    Bis zu 4.000 € für Außenwand, oberste oder unterste Geschoßdecke oder Fenster, beim Fenstertausch plus 1.000 € Bonus für Außenverschattung – jeweils höchstens 30 % der förderungsfähigen Kosten.
    Was bringt eine umfassende Sanierung?
    Teilsanierung 40 % bis 10.000 €, umfassende Sanierung „guter Standard“ bis 15.000 €, klimaaktiv-Standard bis 20.000 € – ebenfalls mit maximal 30 % der Kosten begrenzt.
    Wie alt muss mein Haus sein?
    Das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sein. Maßgeblich ist das Datum der Baubewilligung.
    Können Mieter den Sanierungsbonus beantragen?
    Ja. Antragsberechtigt sind (Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte sowie Mieter eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses, wenn sie die Kosten tragen.
    Kann ich mehrere Einzelbauteile fördern lassen?
    Pro Kalenderjahr und Wohnobjekt ist nur ein Antrag und bei der Einzelbauteilsanierung nur eine Maßnahme förderbar. Für mehrere Maßnahmen ist die Teilsanierung 40 % oder eine umfassende Sanierung gedacht.
    Wie lange habe ich für die Umsetzung Zeit?
    Einzelbauteil: 9 Monate nach Genehmigung für Umsetzung und Endabrechnung. Umfassende Sanierung und Teilsanierung 40 %: 2 Jahre nach Genehmigung.
    Wird Eigenleistung gefördert?
    Nein. Maßnahmen ohne Montagerechnungen von Professionisten können nicht gefördert werden.
    Was gilt für Altbauten unter Denkmalschutz?
    Für denkmal- und ensemblegeschützte Gebäude sowie Gründerzeithäuser genügt bei umfassender Sanierung eine HWB-Reduktion um 25 % (max. 20.000 €). Beim Fenstertausch gilt dort Uw max. 1,4 W/m²K und max. 4.000 €. Bei Denkmalschutz braucht es eine Bestätigung des Bundesdenkmalamts.
    Wird die Heizung beim Sanierungsbonus mitgefördert?
    Nein, der Heizungstausch läuft über einen separaten Antrag im Rahmen des Kesseltausches.
    {„@context“: „https://schema.org“, „@type“: „FAQPage“, „mainEntity“: [{„@type“: „Question“, „name“: „Ab wann kann ich den Sanierungsbonus 2027 beantragen?“, „acceptedAnswer“: {„@type“: „Answer“, „text“: „Anträge sind ab 04.01.2027 online auf sanierungsoffensive.gv.at möglich – solange Budget vorhanden ist, längstens bis 31.12.2027.“}}, {„@type“: „Question“, „name“: „Darf ich schon vor dem Antrag mit der Sanierung beginnen?“, „acceptedAnswer“: {„@type“: „Answer“, „text“: „Nein. Der Antrag muss vor Umsetzung, Baubeginn, Lieferungen und Leistungen gestellt werden. Gefördert werden nur Leistungen ab Antragstellung.“}}, {„@type“: „Question“, „name“: „Wie hoch ist die Förderung für einen einzelnen Bauteil?“, „acceptedAnswer“: {„@type“: „Answer“, „text“: „Bis zu 4.000 € für Außenwand, oberste oder unterste Geschoßdecke oder Fenster, beim Fenstertausch plus 1.000 € Bonus für Außenverschattung – jeweils höchstens 30 % der förderungsfähigen Kosten.“}}, {„@type“: „Question“, „name“: „Was bringt eine umfassende Sanierung?“, „acceptedAnswer“: {„@type“: „Answer“, „text“: „Teilsanierung 40 % bis 10.000 €, umfassende Sanierung „guter Standard“ bis 15.000 €, klimaaktiv-Standard bis 20.000 € – ebenfalls mit maximal 30 % der Kosten begrenzt.“}}, {„@type“: „Question“, „name“: „Wie alt muss mein Haus sein?“, „acceptedAnswer“: {„@type“: „Answer“, „text“: „Das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sein. Maßgeblich ist das Datum der Baubewilligung.“}}, {„@type“: „Question“, „name“: „Können Mieter den Sanierungsbonus beantragen?“, „acceptedAnswer“: {„@type“: „Answer“, „text“: „Ja. Antragsberechtigt sind (Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte sowie Mieter eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses, wenn sie die Kosten tragen.“}}, {„@type“: „Question“, „name“: „Kann ich mehrere Einzelbauteile fördern lassen?“, „acceptedAnswer“: {„@type“: „Answer“, „text“: „Pro Kalenderjahr und Wohnobjekt ist nur ein Antrag und bei der Einzelbauteilsanierung nur eine Maßnahme förderbar. Für mehrere Maßnahmen ist die Teilsanierung 40 % oder eine umfassende Sanierung gedacht.“}}, {„@type“: „Question“, „name“: „Wie lange habe ich für die Umsetzung Zeit?“, „acceptedAnswer“: {„@type“: „Answer“, „text“: „Einzelbauteil: 9 Monate nach Genehmigung für Umsetzung und Endabrechnung. Umfassende Sanierung und Teilsanierung 40 %: 2 Jahre nach Genehmigung.“}}, {„@type“: „Question“, „name“: „Wird Eigenleistung gefördert?“, „acceptedAnswer“: {„@type“: „Answer“, „text“: „Nein. Maßnahmen ohne Montagerechnungen von Professionisten können nicht gefördert werden.“}}, {„@type“: „Question“, „name“: „Was gilt für Altbauten unter Denkmalschutz?“, „acceptedAnswer“: {„@type“: „Answer“, „text“: „Für denkmal- und ensemblegeschützte Gebäude sowie Gründerzeithäuser genügt bei umfassender Sanierung eine HWB-Reduktion um 25 % (max. 20.000 €). Beim Fenstertausch gilt dort Uw max. 1,4 W/m²K und max. 4.000 €. Bei Denkmalschutz braucht es eine Bestätigung des Bundesdenkmalamts.“}}, {„@type“: „Question“, „name“: „Wird die Heizung beim Sanierungsbonus mitgefördert?“, „acceptedAnswer“: {„@type“: „Answer“, „text“: „Nein, der Heizungstausch läuft über einen separaten Antrag im Rahmen des Kesseltausches.“}}]}

    Quellen

    Alle Beträge und Fristen geprüft am 01.11.2026. Förderbedingungen können sich ändern – maßgeblich sind immer die aktuellen offiziellen Unterlagen.

    Zum Merken: die wichtigsten Punkte

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    Sanierungsbonus 2027: bis 20.000 €
    Sanierungsbonus 2027: bis 20.000 € – Erst Antrag, dann Auftrag · Einzelbauteil oder umfassend · Förderungen kombinieren
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    Sanierungsbonus 2027 im Überblick – Einzelbauteil bis 4.000 € · Teilsanierung 40 % bis 10.000 € · Guter Standard 15.000 € · klimaaktiv 20.000 €
    Darf ich vor dem Antrag beginnen?
    Darf ich vor dem Antrag beginnen? – Nein: erst Antrag, dann Auftrag · Gefördert ab Antragstellung · Anträge ab 04.01.2027
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    Einzelbauteil oder umfassend sanieren? – Einzelbauteil: schnell, kleiner Zuschuss · Umfassend: mehr Förderung · Rechenbeispiele im Ratgeber
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    Diese Bauteile fördert der Sanierungsbonus – Fassade · Oberste Geschoßdecke · Unterste Geschoßdecke · Fenster
    Wie viel der Kosten werden gefördert?
    Wie viel der Kosten werden gefördert? – Immer max. 30 % der Kosten · Plus Pauschal-Obergrenzen · Im Ratgeber: Rechenbeispiele
  • Kesseltausch-Förderung 2026: Neuauflage ab 02.11.2026 – Beträge, Fristen, Ablauf

    Kesseltausch-Förderung 2026: Neuauflage ab 02.11.2026 – Beträge, Fristen, Ablauf

    Kurz beantwortet: Kesseltausch-Förderung Neuauflage 2026

    • Registrierung ab 02.11.2026, solange Budget vorhanden ist – spätestens bis 31.12.2026.
    • Gefördert wird der Ersatz von Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner oder Elektrospeicherofen durch Fernwärme, Wärmepumpe oder Holzzentralheizung.
    • Pauschalen: 4.000 € Fernwärme, 5.000 € Wärmepumpe, 6.000 € Holzzentralheizung; Bonus Solaranlage +2.500 €, Tiefenbohrung/Brunnen +5.000 €.
    • Anerkannt werden Lieferungen und Leistungen ab 07.10.2026; nach der Registrierung bleiben 9 Monate für Umsetzung und Antrag.
    • Ohne Energieberatungsprotokoll des Bundeslandes keine Registrierung.

    Stand: 01.11.2026 – geprüft anhand der offiziellen Informationsblätter.

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    Nach dem Förderstopp im Sommer 2026 ist die Bundesförderung für den Heizungstausch im Einfamilienhaus zurück: Mit der Neuauflage der Aktion „Kesseltausch 2026“ können sich Privatpersonen ab 02.11.2026 wieder registrieren. Das Zeitfenster ist kurz – die Aktion endet spätestens am 31.12.2026 oder früher, wenn das Budget aufgebraucht ist. Wer jetzt plant, sollte die Spielregeln genau kennen. Hier finden Sie alle Beträge, Fristen und Schritte aus dem offiziellen Informationsblatt, verständlich aufbereitet, mit Rechenbeispiel und Checkliste.

    Was ist die Neuauflage „Kesseltausch 2026“?

    Die Sanierungsoffensive des Bundes fördert den Umstieg von fossilen Heizungen auf klimafreundliche Systeme. Abgewickelt wird sie von der Kommunalkredit Public Consulting (KPC). Mitte 2026 waren die Budgetmittel ausgeschöpft, seit 10.07.2026 waren keine neuen Registrierungen mehr möglich. Die Neuauflage gilt ausschließlich für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser von Privatpersonen. Für Wohnungen im Mehrparteienhaus startet die nächste Runde erst mit der Sanierungsoffensive 2027 (Anträge ab 04.01.2027).

    Wichtig: Bei der Neuauflage gelten die Pauschalbeträge laut neuem Informationsblatt. Laut den offiziellen FAQ entfällt bei der Neuauflage die prozentuelle Begrenzung der Förderung (in der früheren Runde war die Förderung mit 30 % der förderungsfähigen Kosten gedeckelt).

    Wer kann einreichen?

    • Ausschließlich Privatpersonen: (Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte sowie Mieter eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses.
    • Kein Hauptwohnsitz am Standort nötig – auch ein Zweitwohnsitz oder ein Haus, das Sie vermieten, kann gefördert werden.
    • Keine Einkommensprüfung und kein Mindestalter der alten Heizung.
    • Pro Standort nur ein Förderungsantrag. In einem Zweifamilienhaus mit neuer gemeinsamer Zentralheizung gibt es daher nur einen Antrag.

    Welche Heizungen werden gefördert – und wie hoch?

    Gefördert wird der Austausch eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, Elektrospeicherofen) durch eine klimafreundliche Zentralheizung mit wassergeführter Wärmeverteilung. Dabei gilt eine klare Reihenfolge: Zuerst Nah-/Fernwärme. Nur wenn der Anschluss technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, werden Wärmepumpe oder Holzzentralheizung gefördert. „Nicht zumutbar“ heißt laut Infoblatt: Die Alternative kostet mindestens 25 % weniger als der Fernwärmeanschluss.

    Quelle: Informationsblatt Kesseltausch 2026 – Neuauflage ab 02.11.2026, Version 10/2026. Stand: 01.11.2026
    Neues HeizsystemMaximale FörderungWichtige Bedingung
    Klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme4.000 €Mind. 50 % erneuerbar bzw. 75 % aus KWK (klimafreundlich) oder 90 % (hocheffizient)
    Wärmepumpe (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)5.000 €EHPA-Gütesiegel, Vorlauf max. 55 °C, Kältemittel-GWP max. 750; bei GWP 150–750 (Monoblock ≤ 50 kW, Split ≤ 12 kW) minus 20 %
    Holzzentralheizung (Pellets, Hackgut, Stückholz)6.000 €Emissionsgrenzwerte UZ37 (2025), Wirkungsgrad mind. 85 %; nur UZ37 (2021) erfüllt: minus 20 %
    Bonus thermische Solaranlage+2.500 €Gleichzeitig mit der Heizung, mind. 6 m² Bruttokollektorfläche, keine reine PV
    Bonus Tiefenbohrung/Brunnen+5.000 €Nur bei Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe

    Gefördert werden die Kosten für Material, Montage und Planung sowie Demontage und Entsorgung des alten Kessels und der Tankanlage. Die Anlage muss von einer Fachkraft installiert werden – Eigenregie ist ausgeschlossen. Gebrauchte Anlagen werden laut FAQ nicht gefördert.

    Fristen: Diese Daten müssen Sie kennen

    TerminWas gilt
    07.10.2026Ab diesem Datum erbrachte Lieferungen und Leistungen sind förderfähig. Maßgeblich ist laut FAQ das Lieferdatum des Wärmeerzeugers an den Standort.
    02.11.2026Start der Registrierung (online auf sanierungsoffensive.gv.at).
    31.12.2026Letzter möglicher Tag für Registrierung – früher, wenn das Budget ausgeschöpft ist.
    Registrierung + 9 MonateBis dahin muss die Heizung fertig installiert, abgerechnet und der Antrag (= Endabrechnung) gestellt sein.

    Das bedeutet in der Praxis: Wer sich zum Beispiel am 10.11.2026 registriert, muss bis etwa Anfang August 2027 fertig sein. Das klingt nach viel Zeit, ist es aber nicht immer – Lieferzeiten für Wärmepumpen, Termine für Tiefenbohrungen und die Abstimmung mit dem Fernwärmebetreiber können Monate dauern. Laut FAQ ist eine Verlängerung nicht vorgesehen.

    Ablauf in 4 Schritten

    1. Energieberatung beim Bundesland machen (vor Ort, telefonisch oder digital) und das Protokoll sichern. Es muss den Standort des Heizungstausches betreffen.
    2. Registrieren auf sanierungsoffensive.gv.at – mit ID Austria oder hochgeladener Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises. Danach ist das Förderbudget 9 Monate für Sie reserviert.
    3. Umsetzen: Auftrag vergeben, alte Anlage stilllegen und fachgerecht entsorgen, neue Heizung einbauen lassen. Alle Rechnungen müssen auf die antragstellende Person lauten und von ihr bezahlt sein.
    4. Antrag/Endabrechnung online stellen: Endabrechnungsformular und alle Rechnungen hochladen. Die KPC prüft, das Ministerium genehmigt, dann wird ausbezahlt.

    Checkliste Kesseltausch-Förderung

    • ☐Energieberatungsprotokoll des Bundeslandes liegt vor
    • ☐Fernwärme-Verfügbarkeit geklärt (Anfrage beim Betreiber; laut FAQ gilt: keine Angebotslegung binnen 3 Monaten ab Anfrage → Alternative zulässig)
    • ☐Angebot mit förderfähigem Gerät (Liste förderfähiger Wärmepumpen bzw. Holzheizungen geprüft)
    • ☐Bei Wärmepumpe: Kältemittel (GWP) und maximale Vorlauftemperatur 55 °C im Angebot
    • ☐Registrierung ab 02.11.2026 erledigt, Bestätigung per E-Mail gespeichert
    • ☐Lieferung des Wärmeerzeugers erst ab 07.10.2026
    • ☐Alte Anlage stillgelegt, Tank entsorgt oder entleert, gereinigt und verplombt
    • ☐Alle Rechnungen auf Ihren Namen, Zahlungen nachweisbar
    • ☐Endabrechnungsformular unterschrieben, innerhalb von 9 Monaten hochgeladen

    Rechenbeispiel

    Ein Einfamilienhaus mit Ölkessel wird auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (GWP unter 150) umgestellt, gleichzeitig kommt eine thermische Solaranlage mit 8 m² aufs Dach. Fernwärme ist am Standort nicht verfügbar.

    🧮 So rechnet sich die Bundesförderung

    Pauschale Wärmepumpe5.000 €
    Bonus thermische Solaranlage+ 2.500 €
    Bundesförderung gesamt7.500 €
    Variante: Monoblock-Wärmepumpe mit GWP 150–750 (5.000 € − 20 %)4.000 € + 2.500 € = 6.500 €

    Beispielhafte Berechnung nach den Pauschalen des offiziellen Infoblatts (Stand 01.11.2026). Die tatsächlichen Investitionskosten hängen vom Gebäude ab; Landesförderungen können zusätzlich möglich sein, insgesamt dürfen alle Förderungen die Investitionskosten nicht übersteigen.

    Neuauflage 2026 oder lieber auf 2027 warten?

    Die Sanierungsoffensive wird 2027 fortgeführt, Anträge sind ab 04.01.2027 möglich. Laut Infoblatt 2027 bleiben die Pauschalen für Einfamilienhäuser gleich (4.000 / 5.000 / 6.000 € plus Boni). Es gibt aber einen entscheidenden Unterschied im Ablauf: 2027 muss der Antrag vor der Umsetzung gestellt werden – gefördert werden nur Lieferungen und Leistungen ab Antragstellung. Bei der Neuauflage 2026 werden dagegen Leistungen ab 07.10.2026 anerkannt, auch wenn Sie sich erst nachher registrieren.

    Neu ab 2027 ist außerdem eine soziale Zusatzförderung für förderungswürdige und einkommensschwache Haushalte mit OBS-Bescheid (bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, mit technologiespezifischen Obergrenzen). Diese steht laut Infoblatt noch unter Vorbehalt der Genehmigung des Klima-Sozialplans durch die EU-Kommission.

    Faustregel: Wer schon ein Angebot hat oder bereits seit 07.10.2026 liefern ließ, sollte sich so früh wie möglich ab 02.11.2026 registrieren. Wer erst plant, kann 2027 einreichen – darf dann aber vor dem Antrag nichts verbindlich bestellen.

    Typische Fehler, die Förderung kosten

    • Zu spät registriert: Das Budget ist begrenzt. 2026 war der Topf schon im Juli leer.
    • Fernwärme ignoriert: Wo klimafreundliche Fernwärme zumutbar ist, gibt es für Wärmepumpe oder Pellets keine Förderung.
    • Falsches Gerät: Nicht gelistete Wärmepumpen, zu hohe Vorlauftemperatur oder Kältemittel über GWP 750 sind nicht förderfähig.
    • Alte Heizung bleibt in Betrieb: Alle fossilen Heizsysteme müssen stillgelegt werden – auch ein zusätzlicher Gaskamin, der als Heizsystem dient.
    • Rechnung auf falschen Namen: Rechnungen müssen auf die antragstellende Person lauten und von ihr bezahlt worden sein.
    • Bauvorschriften übersehen: Die bautechnischen Vorschriften des Bundeslandes sind einzuhalten – etwa beim Aufstellort der Außeneinheit.

    Bundes- und Landesförderung lassen sich kombinieren. Informieren Sie sich bei der Förderstelle Ihres Bundeslandes; genehmigte Förderungen werden in der Transparenzdatenbank erfasst, unzulässige Mehrfachförderungen führen zur Rückforderung.

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    Häufige Fragen

    Ab wann kann ich mich für den Kesseltausch 2026 registrieren?
    Die Registrierung für die Neuauflage ist ab 02.11.2026 online auf sanierungsoffensive.gv.at möglich – solange Budget vorhanden ist, längstens bis 31.12.2026.
    Wie viel Förderung bekomme ich für eine Wärmepumpe?
    Die Pauschale beträgt bis zu 5.000 €. Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen mit GWP-Wert zwischen 150 und 750 (Monoblock ≤ 50 kW, Split ≤ 12 kW) reduziert sie sich um 20 %. Dazu kommen eventuell +2.500 € Solarbonus oder +5.000 € für Tiefenbohrung/Brunnen bei Sole- oder Wasser-Wärmepumpen.
    Wird auch der Anschluss an Fernwärme gefördert?
    Ja, klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme wird mit bis zu 4.000 € gefördert. Fernwärme hat sogar Vorrang: Wärmepumpe oder Holzheizung werden nur gefördert, wenn ein Anschluss technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
    Ich habe die Heizung im Oktober 2026 eingebaut – bekomme ich noch Geld?
    Wenn die Lieferungen und Leistungen ab 07.10.2026 erbracht wurden, sind sie bei der Neuauflage förderfähig. Maßgeblich ist laut FAQ das Lieferdatum des Wärmeerzeugers an den Standort. Sie müssen sich trotzdem ab 02.11.2026 registrieren.
    Brauche ich eine Energieberatung?
    Ja. Für die Registrierung ist ein Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes erforderlich. Die Beratung kann vor Ort, telefonisch oder digital stattfinden und muss den Standort des Heizungstausches betreffen.
    Muss ich im Haus meinen Hauptwohnsitz haben?
    Nein. Laut Informationsblatt ist kein Hauptwohnsitz am Standort erforderlich, und es gibt keine Einkommensprüfung.
    Gibt es eine Obergrenze von 30 % der Kosten?
    Bei der Neuauflage ab 02.11.2026 entfällt laut offiziellen FAQ die prozentuelle Begrenzung; es gelten die Pauschalbeträge. Für die Aktion 2027 gilt das eigene Informationsblatt 2027 – prüfen Sie dort die Bedingungen vor der Antragstellung.
    Wie lange habe ich nach der Registrierung Zeit?
    9 Monate. Bis dahin muss die Heizung installiert und abgerechnet sein und der Antrag mit Endabrechnung online gestellt werden.
    Kann ich die Heizung selbst einbauen?
    Nein. Die Anlage muss von einer Fachkraft fach- und normgerecht installiert werden. Anlagen in Eigenregie sind ausgeschlossen.
    Was passiert mit dem alten Öltank?
    Alle fossilen Heizsysteme müssen stillgelegt und fachgerecht entsorgt werden. Ist die Entsorgung des Tanks nicht möglich, muss er entleert, gereinigt und verplombt werden. Demontage- und Entsorgungskosten sind förderfähig.
    Kann ich Bundes- und Landesförderung kombinieren?
    Ja, die Kombination mit Landesförderungen ist möglich. Alle Förderungen zusammen dürfen aber die Investitionskosten nicht übersteigen.
    Gilt die Neuauflage auch für meine Wohnung im Mehrparteienhaus?
    Nein, die Neuauflage 2026 betrifft nur Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser. Für Wohnungen und Mehrparteienhäuser sind Anträge in der Sanierungsoffensive 2027 ab 04.01.2027 möglich.
    {„@context“: „https://schema.org“, „@type“: „FAQPage“, „mainEntity“: [{„@type“: „Question“, „name“: „Ab wann kann ich mich für den Kesseltausch 2026 registrieren?“, „acceptedAnswer“: {„@type“: „Answer“, „text“: „Die Registrierung für die Neuauflage ist ab 02.11.2026 online auf sanierungsoffensive.gv.at möglich – solange Budget vorhanden ist, längstens bis 31.12.2026.“}}, {„@type“: „Question“, „name“: „Wie viel Förderung bekomme ich für eine Wärmepumpe?“, „acceptedAnswer“: {„@type“: „Answer“, „text“: „Die Pauschale beträgt bis zu 5.000 €. Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen mit GWP-Wert zwischen 150 und 750 (Monoblock ≤ 50 kW, Split ≤ 12 kW) reduziert sie sich um 20 %. Dazu kommen eventuell +2.500 € Solarbonus oder +5.000 € für Tiefenbohrung/Brunnen bei Sole- oder Wasser-Wärmepumpen.“}}, {„@type“: „Question“, „name“: „Wird auch der Anschluss an Fernwärme gefördert?“, „acceptedAnswer“: {„@type“: „Answer“, „text“: „Ja, klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme wird mit bis zu 4.000 € gefördert. Fernwärme hat sogar Vorrang: Wärmepumpe oder Holzheizung werden nur gefördert, wenn ein Anschluss technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.“}}, {„@type“: „Question“, „name“: „Ich habe die Heizung im Oktober 2026 eingebaut – bekomme ich noch Geld?“, „acceptedAnswer“: {„@type“: „Answer“, „text“: „Wenn die Lieferungen und Leistungen ab 07.10.2026 erbracht wurden, sind sie bei der Neuauflage förderfähig. Maßgeblich ist laut FAQ das Lieferdatum des Wärmeerzeugers an den Standort. Sie müssen sich trotzdem ab 02.11.2026 registrieren.“}}, {„@type“: „Question“, „name“: „Brauche ich eine Energieberatung?“, „acceptedAnswer“: {„@type“: „Answer“, „text“: „Ja. Für die Registrierung ist ein Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes erforderlich. Die Beratung kann vor Ort, telefonisch oder digital stattfinden und muss den Standort des Heizungstausches betreffen.“}}, {„@type“: „Question“, „name“: „Muss ich im Haus meinen Hauptwohnsitz haben?“, „acceptedAnswer“: {„@type“: „Answer“, „text“: „Nein. Laut Informationsblatt ist kein Hauptwohnsitz am Standort erforderlich, und es gibt keine Einkommensprüfung.“}}, {„@type“: „Question“, „name“: „Gibt es eine Obergrenze von 30 % der Kosten?“, „acceptedAnswer“: {„@type“: „Answer“, „text“: „Bei der Neuauflage ab 02.11.2026 entfällt laut offiziellen FAQ die prozentuelle Begrenzung; es gelten die Pauschalbeträge. Für die Aktion 2027 gilt das eigene Informationsblatt 2027 – prüfen Sie dort die Bedingungen vor der Antragstellung.“}}, {„@type“: „Question“, „name“: „Wie lange habe ich nach der Registrierung Zeit?“, „acceptedAnswer“: {„@type“: „Answer“, „text“: „9 Monate. Bis dahin muss die Heizung installiert und abgerechnet sein und der Antrag mit Endabrechnung online gestellt werden.“}}, {„@type“: „Question“, „name“: „Kann ich die Heizung selbst einbauen?“, „acceptedAnswer“: {„@type“: „Answer“, „text“: „Nein. Die Anlage muss von einer Fachkraft fach- und normgerecht installiert werden. Anlagen in Eigenregie sind ausgeschlossen.“}}, {„@type“: „Question“, „name“: „Was passiert mit dem alten Öltank?“, „acceptedAnswer“: {„@type“: „Answer“, „text“: „Alle fossilen Heizsysteme müssen stillgelegt und fachgerecht entsorgt werden. Ist die Entsorgung des Tanks nicht möglich, muss er entleert, gereinigt und verplombt werden. Demontage- und Entsorgungskosten sind förderfähig.“}}, {„@type“: „Question“, „name“: „Kann ich Bundes- und Landesförderung kombinieren?“, „acceptedAnswer“: {„@type“: „Answer“, „text“: „Ja, die Kombination mit Landesförderungen ist möglich. Alle Förderungen zusammen dürfen aber die Investitionskosten nicht übersteigen.“}}, {„@type“: „Question“, „name“: „Gilt die Neuauflage auch für meine Wohnung im Mehrparteienhaus?“, „acceptedAnswer“: {„@type“: „Answer“, „text“: „Nein, die Neuauflage 2026 betrifft nur Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser. Für Wohnungen und Mehrparteienhäuser sind Anträge in der Sanierungsoffensive 2027 ab 04.01.2027 möglich.“}}]}

    Quellen

    Alle Beträge und Fristen geprüft am 01.11.2026. Förderbedingungen können sich ändern – maßgeblich sind immer die aktuellen offiziellen Unterlagen.

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    Kesseltausch-Förderung 2026: Neuauflage
    Kesseltausch-Förderung 2026: Neuauflage – Registrierung ab 02.11.2026 · Solange Budget vorhanden · Spätestens bis 31.12.2026
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    So viel gibt es beim Kesseltausch 2026 – Fernwärme 4.000 € · Wärmepumpe 5.000 € · Holzzentralheizung 6.000 € · Solar-Bonus +2.500 €
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    Jetzt tauschen oder auf 2027 warten? – Neuauflage läuft bis Budgetende · 2027 kommen neue Regeln · Im Ratgeber: der Vergleich
    Kesseltausch-Förderung in 4 Schritten
    Kesseltausch-Förderung in 4 Schritten – Energieberatung machen · Registrieren · Umsetzen innerhalb von 9 Monaten · Antrag mit Rechnungen
    Was kostet beim Kesseltausch die Förderung?
    Was kostet beim Kesseltausch die Förderung? – Kein Energieberatungsprotokoll · Fristen übersehen · Im Ratgeber: typische Fehler
    Wie viel Förderung für eine Wärmepumpe?
    Wie viel Förderung für eine Wärmepumpe? – Pauschale 5.000 € im Kesseltausch 2026 · Bonus für Tiefenbohrung möglich · Details im Ratgeber